Einsweilige verfügung sorgerecht , nach suizidversuch

7 Antworten

Über eine einstweilige Verfügung entscheiden andere Institutionen, als wir. Außerdem kennen wir den genauen Sachverhalt nicht, da er durch dritte in den meisten Fällen anders, oder teilweise verfälscht wiedergegeben wird.

richtig das gericht. aber er muss ja einen antrag stellen.

die eltern haben gemeinsames sorgerecht. somit kann der vater die übergabe der kinder oder des kindes am 10.1. verweigern, mit hinweis auf kindeswohlgefährdung der mutter. er sollte weiterhin das kind ummelden, die kita informieren, dass kind ab datum xy bei ihm lebt und der mutter nicht mehr auszuhändigen ist. - vielleicht überlegen ob man die einrichtung kurzfristig verlässt und eine neue sucht. vielleicht oma oder tanten invovieren?

weiterhin sollte überlegt werden, ob das abr auf kv alleinig übertragen wird, sollte es seitens der km streitig werden. momentan ergibt sich doch eigentlich aufgrund des gsr und gemeinsamen abr kein grund für eine verfügung. das kind ist ja bei dir und die mutter hat keine handhabe dagegen, es sei denn sie stellt einen antrag von ihrer seite aus. aber nach der geschichte ist eine rückführung des kindes ehr zweifelhaft und dann könnte immer noch ein gegenantrag gestellt werden.

teile der mutter mit, dass das kind ab dato bei dir verbleiben wird. fordere die sachen des kindes zum termin x und räume besuchsrecht in der einrichtung betreut xy ein.

Die kleine ist bei der Kindesmutter momentan GEFÄHRDET, das sollte das Jugendamt einsehen und enschreiten. Und wenn das Jugendamt nichts unternimmt , dann macht diese Verfügung durchauss Sinn. Beim Kindesvater ist die Kleine besser aufgehoben.

Woran erkennst Du die Gefährdung?

@Menuett

die mutter hat einen zusammenbruch hinter sich, suizid vor einigen tagen. sie ist psychisch seit längerer zeit labil, das jugendamt ist involviert. nach der vergewaltigung ist es doch nur noch eine frage der zeit, wann sie es wieder versucht. ist es besser wenn dann ein kind mit in den tod geht?

Ich denke, dass dieses Frageforum vielleicht nicht ganz der richtige Platz ist, um darüber eine sachlich fundierte Auskunft zu erhalten. Hier sind doch eher Laien (und wie Du an den Fragen erkennen kannst, sehr viele Jugendliche). Es wäre schon ein sehr glücklicher Zufall, wenn Du hier einen Familienrechtler antreffen würdest, der Dir darüber eine kompetente Auskunft geben kann.

Es macht IMMER Sinn, sein Kind zu schützen! Wenn die Mutter jede therapeutische Hilfe nach so einem traumatischen Erlebnis ablehnt, ist sie mit der Erziehung und Versorgung eines Kleinkindes mit großer Wahrscheinlichkeit überfordert.

An deiner Stelle würde ich die psychologische Therapie zur Bedingung machen, bevor daran zu denken ist, ihr das Kind zu übergeben. Natürlich musst du dich an das Jugendamt wenden.