Krank und trotzdem in die Berufsschule? Wann verfällt die Krankmeldung?

2 Antworten

Arbeitsunfähigkeit und schulunfähigkeit würde ich getrennt voneinander betrachten. Dass Du Dich wieder fit genug für die Schule fühltest bedeutet nicht, dass dies auch für die Arbeit der Fall sein muss.

So jedenfalls würde ich an Deiner Stelle gegenüber dem Ausbildungsbetrieb argumentieren.

Wenn du vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten bzw. zur Berufsschule gehst, verfällt sie somit und du müsstest entsprechend dann eine neue Krankschreibung besorgen, solltest du montags darauf feststellen, das es doch noch nicht so gut geht.

Gruß