Rückmeldung nach Krankheit

11 Antworten

Nein. Der Arbeitgeber muss nicht mal wissen, welche Krankheit der Arbeitnehmer hat. Und seine Meinung darf er zwar sagen, aber es wäre dumm vom Arbeitgeber, diese zu kommentieren.

Entscheide einfach selbst, ob Du am Freitag morgen Dich gut fühlst oder nicht. Wenn nicht, geh zum Arzt. Wenn doch, rufe Deinen AG an und sage ihm, dass Du am Montag wiederkommst.

Und such Dir lieber mal eine neue Arbeitsstelle. Hört sich gar nicht gut an, was Du so schreibst...

Was ist das denn für eine komische Meinung!

  1. will der AG gar nicht wissen, was der AN hat und 2. auf Grund einer Frage jemandem zu raten, dass er den Job wechseln soll..... Ich bitte Dich!!!
@Simmi821

@Bambi... wahrscheinlich meldest Du Dich auch eine Stunde vor Dienstbeginn krank..... sowas lieben Arbeitgeber (und Kollegen übrigens auch)

@Nordlicht1987

Kommt immer auf die Firma an. Bei uns meldet man sich üblicherweise morgens krank - wenn man merkt das es keinen Sinn hat zur Arbeit zu fahren.

Sich am Abend in den Krankenstand zu verabschieden ist doch komisch... wie oft ging es mir am nächsten Morgen schon wieder viel besser. Was hätte das also gebracht?

Klar ist eine Einschätzung gegenüber den direkten Kollegen normal. "Kann gut sein, dass ich morgen nicht komme". Aber das ist keine offizielle Krankmeldung.

Es gibt zwar (umgangssprachlich) eine "Krankmeldung" vom Arzt, aber keine "Gesundmeldung".

Ob und wann Du innerhalb oder am Ende der offiziellen AU wieder zur Arbeit gehst, ist allein Deine Entscheidung und vom Arzt könntest Du Dich hier allenfalls beraten lassen.

Dein AG hat also eindeutig recht..

dein AG hat recht, der Arzt kann nur nach dem gehen was er sieht und was du ihm sagst. wenn du dich gut fühlst und arbeiten gehen kannst, dann ist das ok und somit stimmt es, DU kannst entscheiden ob es dir gut geht und du arbeiten gehen kannst. soviel Eigenverantwortung muss man als Mensch haben

Eine AU bedeutet nicht, daß man nicht arbeiten gehen darf - das ist kein Berufsverbot.

Insofern hat Dein AG recht; ein AN kann selbst entscheiden, ob er wieder arbeiten gehen kann. Der AG kann das allerdings nicht erzwingen.

Zudem kann er nicht untersagen einen Arzt aufzusuchen.

Wenn Du bis Do krankgeschrieben warst, mußt Du Freitag wieder arbeiten oder eine erneute AU vorlegen.

Wenn Du bis Freitag krankgeschrieben bist, dann brauchst Du am Freitag nicht arbeiten gehen (kannst es aber, wenn DU möchtest) oder auch zum Arzt gehen, der, bei andauernder Erkrankung, eine erneute AU ausstellen kann.

Zudem sollte man seinen AG grundsätzlich vorab darüber informieren, daß es sein könnte, daß man noch weiter krank geschrieben wird.

Der AG möchte wissen ob man in der nächsten Woche zurückkommt oder nicht um den Dienstplan fertigen zu können. Es gab viel Theater bei mir auf Arbeit wegen "unschlüssigen" Kollegen.

@jarami

Das ist ja auch verständlich, daß er das wegen des Dienstplans wissen möchte - also sage ihm jetzt Bescheid, ob Du am Mo wieder kommst oder ob Du jetzt noch zum Arzt gehen wirst und informiere ihn nochmals dann im Anschluß an den Arztbesuch.

DerSchopenhauer !!! Eine AU bedeutet nicht,das man nicht arbeiten gehen darf - das ist kein Berufsverbot. Das trifft aber nur zu,wenn der AN - innerhalb der ersten 6 Wochen wieder dem AG - zur Verfügung steht,obwohl er eine AU vom Arzt hat. Denn da zahlt ja eh der AG - eine Lohnfortzahlung bei AU des AN. Nach den 6 Wochen geht das mit einer AUB - nicht mehr,da ab diesem Zeitpunkt die KK - die Zahlung übernimmt,sollte der AN - trotz AUB - wieder auf Arbeit gehen,müsste ihm der AG - ja wieder Lohn zahlen und Krankengeld und Lohn gleichzeitig beziehen,geht nicht.

@isomatte

"ja wieder Lohn zahlen und Krankengeld und Lohn gleichzeitig beziehen,geht nicht."

Da habe ich auch nichts von geschrieben...

Er kann natürlich auch nach außerhalb der Lohnfortzahlungspflicht wieder arbeiten gehen - dann wird das Krankengeld eingestellt.

Hallo,

wenn Du zum Beispiel bis einschließlich Montag krank geschrieben bist ,würde es auch reichen,wenn Du erst am Montag zum Arzt gehst und Dich dann bei Deinem Arbeitgeber meldest.

Der Arbeitgeber kann nicht von Dir verlangen,dass Du, je nach Krankheit, selbst beurteilst,ob Du wieder arbeiten kommst,das sollte schon der Arzt entscheiden.

Bei einer Erkältung (vorausgesetzt die Infektionsgefahr ist vorbei) kann man oft selbst einschätzen,ob man sich für arbeitsfähig hält und aus Solidarität gegenüber dem Arbeitgeber etwas früher Bescheid geben,damit die Personaleinsatzplanung erleichtert wird.

Aber generell hast Du Zeit bis zu dem letzten Tag Deiner Krankmeldung.

Gruß