Kann ein minderjähriger Schüler als hauptberuflich eingestuft werden?
Hallo,
es gilt: Auch ein Minderjähriger kann ein Gewerbe anmelden, solange die Eltern und das Familiengericht dafür zustimmen.
Man wird dann entweder hauptberuflich oder nebenberuflich eingestuft.
Frage steht oben.
Freu mich auf eure antworten😀
6 Antworten
Ein Schüler ist hauptberuflich Schüler. Also ist jedes Gewerbe nur Nebenerwerb.
Es gibt kein Nebengewerbe! Dementsprechend gibt es auch keine Betragsgrenzen. Bei der Anmeldung wird aus rein statistischen Zwecke nur gefragt, ob zu diesem Zeitpunkt das Einkommen aus diesem Gewerbe dein Haupteinkommen ist. Das kann bei einem Schüler eigentlich nicht sein. Er wird zu diesem Zeitpunkt vorrangig von seinen Eltern finanziert.
Sorry, ich meinte nebenberuflich.
Bin ich begrenzt als Schüler wie viel ich verdienen darf?
Du darfst Millionen verdienen. Da gibt es keine Grenze. Jedoch fliegst du bei mehr als 455 €/mtl. aus der Familienversicherung :-(
Das weiß ich .Danke!!!
Also kann ich nebenberuflich Millionen verdienen als Schüler?
Ja, darfst du. Das Gewerbeamt wird dich auch nie nach deinen Gewinnen fragen. Und dem Finanzamt ist nur wichtig, seinen Teil abzubekommen.
Ich weiß nur nicht, warum du so auf diesem Begriff "nebenberuflich" herumreitest. Dir kann halt nur passieren, dass du dich selbst krankenversichern musst, wenn du zu viel verdienst.
Aber die wissen schon wie viel ich verdienen weil ich ja eine Steuererklärung abgeben muss.
DIe Steuererklärung geht ans Finanzamt. Das hat nichts mit dem Gewerbeamt zu tun.
da fehlt noch der Businessplan usw https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
hauptberuflich kann nicht sein, da du noch Schulpflichtig bist
Auf der Gewerbeanzeige wird nicht nach hauptberuflich, sondern nach Haupterwerb (!) gefragt. Das ist ein Riesennterschied...
noch ein Schüler oder schon mit dem Schulabschluß fertig & nicht mehr schulpflichtig ?
Dann sollte das Gewerbe nicht den Schulabschluß gefährden, wenn man dann 40 h pro Woche mit der Fa. beschäftigt ist.
Meist wird vom Vormundschaftsgericht wohl nur einem Nebengewerbe zugestimmt
"hauptberuflich" ist auch das Stichwort für die Auszahlung dieser momentan erhältlichen Zuschüsse als Solo-Selbständiger mit 9000 €.
Für Nebengewerbe gibt es nichts
Das wird dir sicher der Berater für deinen Businessplan sagen können, dafür brauchst du eh einen Fachmann. Vielleicht auch das Gewerbeamt.
Hauptberuflich bleibt er Schüler.
Also nicht ?
Ja
Wobei Schüler kein Beruf ist.
Aber nebengewerblich ist nicht begrenzt wie viel ich verdienen darf?