Muss ich mein Gewerbe als Nebenerwerb dem Arbeitgeber melden?

3 Antworten

Je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag muss der AG informiert (TvöD) oder sogar um Zustimmung (Beamte, BAT, Auszubildende) gebeten werden.

Schau mal in deinen Vertrag rein.

Aber auch bei Informations- oder Zustimmungspflicht kann eine Nebentötigkeit ´nur in wenigen und schriftlich zu brgründenden Fällen abgelehnt werden.

Ausführlicher: http://klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_arbeitgeber

das Problem ist ich kann mein Gewerbe nicht so einfach beenden wenn es mein Arbeitgeber verbietet. Im Arbeitsvertrag steht nichts das ich kein Nebengewerbe haben darf. Tarifvertrag ist IG Metall Bayern. Was mache ich am besten. Dem Arbeitgeber das bestehende Gewerbe gleich verschweigen?

In der Regel besteht eine Anzeigepflicht, d. h. du musst deinen ArbG informieren. Verbieten darf er dir das nur, wenn du ihm durch deinen Gewerbebetrieb direkte Konkurrenz machst. Andernfalls hat ihn das nicht weiter zu interessieren.