Muss ich meinem jetzigen Arbeitgeber mitteilen, dass ich mich demnächst selbständig machen möchte?
Nachdem ich mein IBWL-Studium abgeschlossen, zahlreiche Bewerbungen geschrieben und eine schlussendlich doch noch eine Arbeitsstelle gefunden habe, die mich aber ganz und gar nicht glücklich macht und ich sie nur noch ausübe, um Geld für eine Selbständigkeit zu sparen, stellt sich mir nun die Frage: muss ich meinem jetzigen Arbeitgeber mitteilen, dass ich mich in naher Zukunft selbstständig machen möchte??? Damit meine ich aber NICHT nebenberuflich sondern hauptberuflich. Derzeit bin ich noch in der Probezeit. Bitte helft mir. Habe das Internet schon durchstöbert und finde immer nur eine nebenberufliche Selbständigkeit. Muss nämlich ein Gewerbe anmelden und viele Formalitäten klären.
4 Antworten
Nein. Machst du dich allerdings in derselben Branche Selbstständig kann dir dein (dann früherer) AG dann verbieten deine bei Ihm erworbenen Kontakte zu Nutzen bzw seine Kunden für einen bestimmten Zeitraum abzuwerben. Meist 1-3 Jahre
Wäre nicht die gleiche Branche.
Ich würde dies nicht sagen. Du weißt nie, wie der Arbeitgeber darauf reagiert. Wenn Du noch in der Probezeit bist, könnte sich Dein Arbeitgeber nach einem neuen Mitarbeiter umschauen .....
Genau das ist mir auch bewusst. Ich weiß nur nicht, ob mir irgendwelche anderen Konsequenzen drohen, wenn ich während einer beruflichen Tätigkeit schon mal ein Gewerbe anmelde.
Nein, dafür gibt es keinen Grund. Du kannst normal mit entsprechender Kündigungsfrist kündigen.
Dann gelten dieselben Bedingungen wie für einen Nebenjob.
Keine Konkurrenz, Beide Jobs zusammen nicht mehr als 48 Stunden die Woche- was sich bei Selbsständigkeit schlecht beweisen lässt. Die Arbeit beim AG geht vor, darf nicht darunter leiden.
Und ja, dann musst du es Ihm Melden, er kann es dir aber erstmal nicht Verbieten. Es sei denn du verstößt gegen die Grundbedingungen.
Nein, wieso? Du musst die Kündigungsfrist einhalten - mehr nicht.
Naja, ich muss ja ein Gewerbe anmelden, während ich noch beschäftigt bin.
Wenn du es erst nach Ende deiner Tätigkeit anfängst auszuüben, dann nicht.
Ich muss während meiner Beschäftigung aber ein Gewerbe anmelden. Genau deshalb weiß ich aber nicht, ob ich ihn von diesem Vorgang/Vorhaben unterrichten muss.