Nebengewerbe Einkommensteuer?

6 Antworten

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen nicht auf eine Einkunftsart. Er beträgt 9.984,- €.

Da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte muss ich ja auch keine Umsatzsteuer abführen und Gewerbesteuer auch nicht.

Wenn deine Auftraggeber als DJ mehrheitlich Firmen sind, solltest du nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden sondern zur Regelbesteuerung optieren. Ist zwar mehr buchhalterischer Aufwand aber du wärst dann vorsteuerabzugberechtigt, was vorteilhaft ist, wenn du Equipment anschaffst.

Auch hat die KU-Regelung mit der Gewerbesteuer nichts zu tun. Die wird fällig wenn der Gewerbeertrag 24.500,- € pro Jahr übersteigt.

Dir ist klar, dass du nicht deine private Musik auflegen darfst, sondern die Lizenzen kostenpflichtig erwerben musst, da du dich sonst strafbar und schadenersatzpflichtig machst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Arbeitslohn und die Einkünfte aus dem Gewerbe werden am Jahresende zusammengerechnet und daraus dann die fällige Steuer errechnet.

Was du bereits an Lohnsteuer gezahlt hast, wird angerechnet und den Rest musst du noch bezahlen. Ab dem zweiten Jahre selbständig musst du i.d.R. jedes Quartal eine "Einkommensteuer-Vorauszahlung" machen, also einen Abschlag in Höhe der zu erwartenden Steuer. Die wird dann auch am Jahresende berücksichtigt.

Ob die Kleinunternehmerregelung im Bezug auf die MWST Sinn macht muss man sich genau überlegen.

Wenn du nur für private Auftraggeber tätig bist, kannst du dann zwar etwas günstiger anbieten weil die keine 19 % MWST zahlen müssen. Du kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen wenn du was einkaufst (Technik, Equipment, Fahrtkosten, Reparaturen, Büromaterial etc). Das ist dann alles 19% teurer.

Wenn Deine Kunden gewerbliche Veranstalter sind, ist es denen egal ob du mit oder ohne MWST abrechnest. Die schieben die auch nur durch

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast du überhaupt schon geprüft, ob dein Arbeitgeber zustimmen muss? Das ist v.a. bei Beamten der Fall, aber auch, wenn dein Arbeitsvertrag dies verlangt (was nicht unüblich ist). Wenn dein Arbeitgeber zustimmen muss, läuft da vorher gar nichts.

Nun habe ich aus einigen Quellen, dass es was die Einkommensteuer angeht einen Freibetrag von 9408€ gibt.

Einkommenssteuer bezieht sich auf dein gesamtes Einkommen. Dein Gewerbeinkommen wird also auf das Einkommen deiner Haupttätigkeit drauf gerechnet. Auf dieses Einkommen zahlst du dann Einkommenssteuer. Die bereits gezahlte Lohnsteuer wird darauf natürlich angerechnet. Die Lohnsteuer ist ohnehin nur eine Form der Einkommenssteuer, nur die Erhebung der Steuer unterscheidet sich. Dein Arbeitgeber führt diese für dich ab, die Einkommenssteuer hingegen musst du selbst abführen.

Da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte muss ich ja auch keine Umsatzsteuer abführen und Gewerbesteuer auch nicht.

Gewerbesteuer hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun. Für die Gewerbesteuer gibt es eigene Freibeträge.

Mit der KU-Regelung musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine von deinen Kunden verlangen (musst sie daher auch darauf hinweisen, dass du keine erhebst als Kleinunternehmer), und kannst dir natürlich auch keine vom Finanzamt zurückholen.

Der Hauptarbeitgeber ist zu informieren, wenn der Abeitsvertrag dies vorsieht, er kann aber regelmäßig die Zustimmung nicht veweigern, wenn keine konkreten Gründe vorliegen, wie Konkurrenztätigkeit, Unterschreitung der Ruhezeiten oder Überschreitung der Höchstarbeitszeiten.

Der EkSt-Freibetrag ist schon bei deiner Lohnsteuer berücksichtigt. Deshalb wirst du die Gewinne aus dem Gewerbe voll versteuern müssen. Dafür wirst du (wie jeder Gewerbetreibende) eine Steuererklärung abgeben müssen.

Falls noch aktuell - dein Gewerbe als Nebenerwerb wird mit deinem Grenzsteuersatz laut der Tabelle hier für einen Single berechnet: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Hast du z.B. bei deinem Hauptjob bisher ein zu verst. Einkommen von ca. 30.000€, dann ergibt dies laut Tabelle ein Grenzsteuersatz von ca. 30%; ergo wird von deinem Gewinn ca. 30% als zusätzliche Steuerlast berechnet!

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