Kann ein Konto in Österreich ohne Antrag zusätzlich zum deutschen Konto gepfändet werden?
Hallo zusammen,
ich befinde mich derzeit noch in einer Ausbildung. Ich habe vor knapp 4 Jahren wegen einem per Kredit finanzierten Auto "etwas" Geld in den Sand gesetzt und habe erst versucht das alles zurückzuzahlen und habe andere Rechnungen vernachlässigt. Mittlerweile bin ich klüger geworden und mit einigen Firmen Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen. Andere Gläubiger wollen verständlicherweise auch deren Geld und pfänden mein Konto, nachdem Sie meine Tilgungsvorschläge ablehnen. Mein Einkommen liegt während meiner Ausbildung noch unter dem Pfändungsfreibetrag, deshalb führen die Pfändungen nur zum Erhalt eines Titels. Ein Pfändungsschutzkonto möchte ich nicht machen, da mein Ausbildungsbetrieb dann wahrscheinlich alle Pfändungen erhält. Eine Lohnpfändung würde zwar auch nichts bringen, aber mein Chef wird das wohl auch nicht ewig mitmachen...
Deshalb habe ich nun überlegt ein Konto in Österreich aufzumachen (bin beruflich öfter in Österreich, deshalb eher Österreich als Schweiz). Damit will ich nicht vor meinen Schulden weglaufen oder Geld waschen (für diejenigen die den Text oben wieder einmal nicht gelesen haben). Ich will lediglich die sowieso (noch) ergebnislosen Kontopfändungen "umgehen".
Wird also ein Konto in Österreich gepfändet, wenn ich meinen Lohn auf das Konto überweisen lasse? Oder muss das nochmal extra beantragt werden? Soweit ich weiß wollen meine Gläubiger nur einen Titel und die Pfändung ist der günstigste Weg, deshalb werden die wahrscheinlich nicht nochmal extra einen Antrag in Österreich stellen. Außerdem gebe ich jede Einkommensänderung usw sowieso beim Gerichtsvollzieher an.
Danke schon mal für jede (nützliche) Antwort. Bitte spart euch Kommentare wie "Mach doch eine Privatinsolvenz", es gibt Gründe warum das nicht in Frage kommt.
2 Antworten
Die Fragestellung lautet, ob das österreichische Konto ohne zusätzlichen Antrag gepfändet wird.
Damit soll nicht umgangen werden, dass das Konto überhaupt gepfändet werden kann.
Würde das deutsche Konto gepfändet, hätte der Gläubiger seinen Titel und man könnte mit dem Einkommen (das sowieso unter dem Pfändungsfreibetrag liegt) weiter arbeiten ohne Gebühren für Rücklastschriften und Zinsen im Falle von weiteren Mahnungen zu erhalten.
Wenn es so einfach wäre, würde es jeder machen. Auch in Österreich liegende Konten können von Deutschland aus gepfändet werden.
Ich wette mit dir um 100 €, das die Anwälte der Gläubiger dir immer 5 Schritte voraus sind. Keine Chance! Die treten dir so lange in den Sack, bis du dir ein Strick nimmst. Ich habe 4 Jahre als Hauptamtsgehilfe im Amtsgericht für Zwangsversteigerungen gearbeitet. Glaub mir, die sind übel und alles was du machen kannst ist auf Zeit spielen.
Tut mir Leid wegen der verspäteten Antwort. Habe mich die letzten Tage etwas schlau gemacht.
Laut den Mitarbeitern mehrerer österreichischer Banken wird ein österreichisches Konto nicht gepfändet, wenn in Deutschland ein Pfändungsbeschluss ausgestellt wird. Dazu muss dann nochmal ein Antrag in Österreich gestellt werden, damit die ansässigen Behörden das dann verfolgen.
An der Tatsache, dass man die Vermögenswerte offenlegen muss, ändert sich daran nichts. Durch die Nutzung eines zweiten Kontos in Österreich spielt man nur auf Zeit.
Ich habe außerdem mit ein paar Mitarbeitern von verschiedenen Inkassounternehmen telefoniert. Der Pfändungsbescheid wird trotz offensichtlich wenig Erfolg ausgestellt, da dies wie bereits erwähnt die billigste Methode ist, um an einen Titel zu gelangen. Die meisten Inkassounternehmen verfolgen die Pfändung nach Erhalt des Titels erst im nächsten Jahr weiter, wodurch dann der Titel nochmal verlängert werden soll. Eine Kontopfändung in Österreich wird nur angestrebt, sofern dort ausreichend hohe oder keine Vermögenswerte bekannt sind.
Vielleicht kann ja jemand meine durch Hörensagen erhaltenen Infos be- oder widerlegen.
Falls jemand mit meinen Formulierungen nicht einverstanden ist: Ich bin kein Fachmann in dem Gebiet, sonst würde ich wohl kaum im Internet nach Hilfe suchen. Einen Termin bei einem Anwalt habe ich erst in knapp 2 Wochen bekommen, aber irgendwo muss ich ja mal anfangen...
Auch in Österreich liegende Konten können von Deutschland aus gepfändet werden.
Muss dafür nun nochmal ein weiterer Antrag gestellt werden, damit das vom österreichischen Gericht, Amt oder was auch immer nachverfolgt wird? Das wären Aufwand und Kosten den die meisten Inkassounternehmen nicht in Anspruch nehmen würden.
Die Schulden würde man damit logischerweise nicht vom Tisch schaffen, aber man würde sich dadurch Zeit verschaffen um einen geringen Teil der Schulden zu tilgen und weitere Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen.
Einen Titel müssen die Gläubiger wohl oder über erwirken. Eine Privatinsolvenz hätte langfristig gesehen immer Nachwirkungen, auch wenn man diese frühzeitig und erfolgreich abschließen könnte.
Das kann und möchte ich dir nicht sagen, weil ich es nicht 100%ig weis. Du brauchst einen Anwalt.
Die Fragestellung lautet, ob das österreichische Konto ohne zusätzlichen Antrag gepfändet wird.
Damit soll nicht umgangen werden, dass das Konto überhaupt gepfändet werden kann.
Würde das deutsche Konto gepfändet, hätte der Gläubiger seinen Titel und man könnte mit dem Einkommen (das sowieso unter dem Pfändungsfreibetrag liegt) weiter arbeiten ohne Gebühren für Rücklastschriften und Zinsen im Falle von weiteren Mahnungen zu erhalten.