Kann Schüler Bafög, Nachzahlung gepfändet werden?
Hallo liebe Leute,
Ich besitze ein P-Konto ( Pfändunsschutz Konto ).
Werde zum ersten des Monats eine Nachzahlung vom Schüler Bafög erhalten.. c.a 2000€..kann dieses Geld gepfändet werden ? 2 Pfändungen habe ich derzeit.
3 Antworten
Bafög unterliegt keinem speziellem Pfändungsschutz, somit kann alles über dem gesetzlichen Limit auc gepfändet werden.
Auch wenn Bafög eigentlich eine Sozialleistung ist, so fehlt die Aufführung in § 54 SBG I ist als unpfändbare Leistung.
Alles was über den Pfändungsfreibetrag geht wird gepfändet.
Natürlich - alles, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, reicht Deine Bank/Sparkasse an Deine Gläubiger weiter.
Die Herkunft der Zahlung ist völlig nebensächlich.
Viele sagen, dass Sozialleistungen nicht gepfändet werden können.. Bafög gehört meines Wissens ja zu sozial Leistungen 🤔
Stimmt so nicht. Bestimmte Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden.
Siehe § 54 SBG I.