Kann Schüler Bafög, Nachzahlung gepfändet werden?

3 Antworten

Bafög unterliegt keinem speziellem Pfändungsschutz, somit kann alles über dem gesetzlichen Limit auc gepfändet werden.

Auch wenn Bafög eigentlich eine Sozialleistung ist, so fehlt die Aufführung in § 54 SBG I ist als unpfändbare Leistung.

Alles was über den Pfändungsfreibetrag geht wird gepfändet.

Natürlich - alles, was oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, reicht Deine Bank/Sparkasse an Deine Gläubiger weiter.

Die Herkunft der Zahlung ist völlig nebensächlich.

Viele sagen, dass Sozialleistungen nicht gepfändet werden können.. Bafög gehört meines Wissens ja zu sozial Leistungen 🤔

Stimmt so nicht. Bestimmte Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden.
Siehe § 54 SBG I.