Darf man nur eine pfändung haben beim p-konto?
Hallo. ICH HABE SEIT 2012 EIN PKONTO ICH BIN ARBEITSLOS UND BEKOMME ALG ZWEI HABE SCHON EINE PFÄNDUNG IM KONTO EIN BETRAG VON 1500 EURO UND DAHER EINE KONTOPFÄNDUNG IM KONTO: 2011 HIESS ES DA DAS ICH KEIN GELD MEHR ABHEBEN KANN ABER SOZIALLEISTUNGEN UND KINDERGELD JA JETZT DIESES JAHR ;HEUTE WURDE MIR EIN PFÄNDUNGS UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS ZUGESTELLT VOM 25.03.2012 EIN BETRAG VON 400 € WAS GEPFÄNDET WERDEN SOLL ABER ICH BEKOMME HARTZ VIER UND HABE EIN PKONTO VON LETZTES JAHR IST EINE PFÄNDUNG IN MEIN KONTO VON 1500 EURO UND HEUTE SOLL MEIN KONTO GEPFÄNDET WERDEN WEGEN EIN BETRAG VON TELEKOM VON FRÜHER VON 400 EURO MEINE FRAGE DARF MAN MEHRERE PFÄNDUNGEN HABEN ODER KANN MEINE BANK MICH JETZT KÜNDIGEN? DARF MAN VON MEHREREN GLÄUBIGERN PFÄNDUNGEN IM KONTO BEKOMMEN OHNE DAS MAN HINTERHER ÜBERHAUPT NIX MEHR ABHEBEN KANN
Liebe/r jasmin1980,
bitte vermeide es künftig, nur Großbuchstaben zu verwenden. Dies wird im Internet als Schreien interpretiert und gilt daher als unhöflich.
Herzliche Grüsse
Klaus vom gutefrage.net-Support
4 Antworten
Bitte nicht alles groß schreiben !
Da tun einem ja die Augen weh !
Bei einem P-Konto kann man mehrere Pfändungen laufen haben.
Das ist nicht von Relevanz.
Der Betrag von etwas über 1000 €uro, bleibt dir sicher.
Natürlich kann man mehrere Pfändungen, egal ob auf dem Konto, beim Arbeitgeber, Finanzamt usw. bekommen. Das ist meist der Fall, wenn man mehrere Gläubiger hat und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Dann können die Gläubiger dort Einsicht nehmen und entsprechende Pfändungen beantragen. Sie sehen dort nicht, ob und wie viele weitere Gläubiger es gibt.
Aber egal wie viele Pfändungen es gibt, wenn Du ein P-Konto hast, verbleibt Dir natürlich Dein pfändungsfreier Betrag.
'Die Anzahl der Pfändungen liegt in erster Linie an Deinem Zahlungsverhalten. Jeder Gläubiger hat grundsätzlich das Recht seine Forderungen per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einzufordern.
Je nach Vorlage(datum) z.B. beim Arbeitgeber, der Bank usw. sind diese zu "bedienen" sofern verfügbares Einkünfte / Vermögen vorhanden.
Im Grunde bist es nicht Du der über Pfändung zu klagen hat, es sind vielmehr Deine Gläubiger.
Ganz klar... geh zu deiner Bank und klär das ab. Ich vermute mal du bis in Insolvenz oder verstehe ich das falsch?
Normalerweise darf nichts gepfändet werden (wenn du in Insolvenz bist un ein Insolvenzkonto hast), wenn doch, dann muss die Bank das rückgängig machen. Du hast als singel einen Grundbedarfsbetrag von ca. 925 € alles was darüber geht darf gepfändet werden sonst nichts.
Und natürlich dürfen die Pfänden bis zum umfallen. Wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, hört das erst auf, bis der Betrag beglichen ist. Aber ob die Bank dich kündigen darf weis ich nicht. Am besten fragst du mal direkt bei deiner Bank nach.