Wird Kontopfändung nach Privatinsolvenz hinfällig?
Ich habe auf Grund von zu hohen Schulden im Jahre 2007eine Privatinsolvenz eröffnet. Auf mein Mitkautionskonto haben diverse Gläubiger eine Kontopfändung gemacht. Im Oktober 2012 habe ich dann den Beschluss vom AG über die Restschuldbefreiung erhalten. Jetzt wollte ich nach Beendigung des Mietverhältnisses das Konto auflösen. Die Bank teilte mir mit wenn das Konto vom Vermieter fregegeben wird müssen die Gläubiger bedient werden. Jetzt sind dies aber Schulden die vor 2007 entstanden sind. Haben diese Pfändungen noch Rechtskraft?
6 Antworten
Die alten Pfändungen habe keine Rechtskraft mehr, wenn Sie im Insolvenzverfahren angemeldet wurden.
Der alte Gläubiger hat keinen rechtsgültigen Titel mehr. Wenn er trotzdem pfändet macht er sich strafbar. Was hilft es Dir aber wenn erstmal Dein Geld weg ist und Du es wieder einfordern musst? Also rein vorsorglich: 1.) Zum Amtsgericht gehen die Pfändung durch den Rechtspfleger für unwirksam erklären lassen. 2.) Der Bank zusätzlich umgehend eine Kopie des RSB - Beschlusses zukommen zu lassen.
Ansonsten hier einmal beim Insolvenzspezialisten lesen: http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html
Sorry dann habe ich es falsch ausgedrückt. Natürlich können die Pfändungen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden. Aber die Schulden weswegen die Pfändungen laufen und die Pfändungen dürfen dann nicht mehr durchgeführt werden.
Die Rechtskraft der Pfändungen bleibt dann eben nicht mehr bestehen, denn sie hat keine Grundlage mehr da die Schulden nicht mehr bestehen.
Das ist eben dein Irrtum. Die Schulden bestehen noch, er muss sie nur nicht mehr bezahlen. Somit besteht auch die Pfändung fort, s. mein Beitrag.
Im Ergebnis bleibt damit die Pfändung grundsätzlich auch bei eröffnetem Insolvenzverfahren mit ihrer Wirkung bestehen. Erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann sich der Schuldner dann im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO (vgl. BGH Beschluss v. 25.09.2008 – IX ZB 205/06) gegen den Pfändungsgläubiger wenden, wenn dieser nicht von selbst oder nach Aufforderung auf die Rechte aus der Pfändung verzichtet.
Für die Praxis der Schuldnerberatung und Vertretung bedeutet dies neben der Vorarbeit bis zum Insolvenzantrag nun auch eine Nachsorge nach Erteilung der Restschulbefreiung.
Konnte man bisher hoffen, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung der Schuldner unbeschwert neu beginnen kann, so sollten jetzt nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Pfändungsgläubiger zur Erklärung gegenüber dem Drittschuldner aufgefordert werden, auf ihre Rechte aus der Pfändung zu verzichten. Auf Deutsch: Du hast Recht Ronox, ich habe diesen Punkt nicht beachtet, und der Schuldner sollte diese "Nachsorge" unbedingt bei seinen Gläubigern betreiben.
Das ist eine ungewöhnliche und auch nicht so einfach zu beantwortende Frage. Ich tendiere aber eher dahin, dass die Kaution an den Gläubiger ausgekehrt werden muss. Das liegt daran, dass die Pfändung des Anspruchs vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt wurde. Bei einer Verbraucherinsolvenz werden durch Zwangsvollstreckung erworbene Sicherungen, die 3 Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirkt wurden, unwirksam. Ich gehe davon aus, dass die Pfändung des Kautionsauszahlungsanspruches nicht innerhalb dieser 3 Monate erwirkt wurde. Das musst du aber ggf. selbst nachprüfen. Nach erteilter Restschuldbefreiung erlischt nicht die Forderung des Gläubigers, wie oft fälschlicherweise angenommen, sondern du erhältst eine Art Einrede gegen diese Forderung, wodurch der Gläubiger sie nicht mehr gegen dich durchsetzen kann. Aus diesem Grund besteht m.E. auch das Pfändungspfandrecht weiter, da es mit der Forderung akzessorisch verknüpft ist.
wenn deine wohlverhaltensphase abgeschlossen ist, also mit gerichtsbeschluss, dann muss dein treuhänder der bank ein schreiben schicken, dass das geld dir wieder zur verfügung steht. die bank darf das geld keinem anderen auszahlen, wenn die wvp per gericht beendet wurde.
du musst das mit deinem treuhänder klären. wenn er sich weigert, gehe zum insolvenzgericht. die gläubiger bekommen aber nur dann nichts, wenn diese alle in deiner schuldenliste aufgeführt wurden und auch das gericht diese in deinem schuldenregister stehen hat.
P-Konto Einrichten bei deiner Bank und die können nur über den Rest Verfügen der am Ende noch Verbleibt. Die Bank soll die Pfändungs kränze beachten und Eintragen
für so etwas hat man doch einen Insolvenzverwalter . Frag den doch mal. Oder deinen Anwalt.
Pfändungen können nicht im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Und die Rechtskraft der Pfändung bleibt bestehen, auch nach der Restschuldbefreiung.