Pfändung verjährt, Gläubiger möchte Sie nicht rausnehmen?
Hallo zusammen,
ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse und 2 alte Pfändungen drinn die ich nicht bezahlt habe die aber mittlerweile verjährt sind. Die Bank bzw. der Gläubiger möchte sie aber nicht rausnehmen, obwohl sie von 2005 sind. Was kann ich machen? Ich beginne in ein paar Tagen wieder zu arbeiten, wie kann ich mein Geld schützen? Kann ich ein zweites Konto eröffnen irgendwo (Kein P-Konto) sondern normales Konto um den Lohn darauf zu bekommen?
Danke für eure Tipps.
3 Antworten
Wieso sollten sie verjährt sein?
Eine Pfändung bedingt die gerichtliche Feststellung der Forderung durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid.
Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre und 2005 + 30 Jahre wären 2035 nicht 2018.
Kann ich ein zweites Konto eröffnen irgendwo (Kein P-Konto) sondern normales Konto um den Lohn darauf zu bekommen?
Kannst du, wenn du eine Bank findest die dir eins gibt. Wenn deine Gläubiger das mitbekommen hast du dieses aber auch ganz schnell gepfändet.
Also befriedige deine Gläubiger oder lass prüfen ob die Ansprüche verwirkt sind.
Ergänzung (vorbeugend, falls der TE auf dumme Gedanken kommt):
- Darf ich Gelder verstecken? http://inkasso-faq.de/#!/faq/bC
Auch wenn ein zweites Konto auf den Namen des TE bei einer anderen Bank erst mal kein "Geld verstecken ist". Das zweite Konto wird man mit rabenschwarzer Schufa kaum bekommen und alle anderen Varianten, die ich auf der verlinkten Seite angesprochen habe sind ein No-Go.
Da in der Schufa das P-Konto ersichtlich ist, dürfte es ersteinmal schwer werden überhaut ein neues Konto zu eröffnen.
Und sollte der Gläubiger dann eine neue Vermögensauskunft einholen, wird dieses Konto darin auftauchen.
Und ich dachte eigentlich, eine Pfändung verjährt erst nach 30 Jahren?
Der rechtskräftig festgestellte Anspruch des Gläubigers verjährt in 30 Jahren. Eine "Titel-Erneuerung" gibt es nicht. Auch deine Erben können zur Schuldenregulierung herangezogen werden. Dann wird der Titel auf die Erben umgeschrieben, nicht erneuert.
und das eine pfändung erst nach 30 jahren verjährt wusste ich gar nicht
Die Zinsen verjähren nach 3 jahren falls keine Vollstreckungsmasnahmen erfolgt sind.
Na wenn du nun Arbeit hast demnächst kannst du ja deine Schulden auch bezahlen. Nur so wirst du deine Schulden los.
Danke für den Kommentar. Der Gläubiger hat den Titel nicht erneuert? Kann dann gepfändet werden?