Kann der Gerichtsbollzieher das vorläufige Zahlungsverbot in jeder Bank abgeben?
Mittels des IBAN-Rechners wird mir zwar Sparkasse (Ort) und eine Postleitzahl angezeigt, jedoch keine Straße und Hausnummer und die angegebene PLZ gibt es in meiner Stadt auch nicht, obwohl sie im Format einer PLZ meiner Stadt geschrieben ist.
5 Antworten
die angegebene PLZ gibt es in meiner Stadt auch nicht
Vielleicht hat die Sparkasse eine eigene Großkunden-Postleitzahl. Die Angabe von Straße und Hausnummer ist dann unnötig.
Das eine ist die Postanschrift, das kann zb eine Postfachadresse sein, dann gibt es noch die Hausanschrift, (die ist eh uninteressant, ausser du willst die Bank aufsuchen) und es gibt die ladungsfähige Anschrift, die steht im Impressum auf der Internetseite sowie im Handelsregister und nur um die Adresse geht es.
Nach deiner Schilderung hat die Bank eine eigene PLZ. D.h., sie ist allein mit PLZ und Ort schriftlich erreichbar.
Andererseits sollte sich doch herausfinden lassen, wo sich der Hauptsitz befindet.
Also soll ich nicht die Straße + Hausnummer der Hauptgeschäftsstelle angeben (die hat aber eine andere PLZ)?
das ist eine Kontosperre, dazu muss er nicht mal in die Bank. es liegt ein gerichtsverwertbarer Titel vor.
nicht jede Bank, sondern dort, wo du dein Konto hast
Ja, wie finde ich die kontoführende Bank, wenn ich die IBAN kenne?
DExx, darüber müsste die Bank identifizierbar sein.
Ich muss doch im vorl. Zahlungsverbot eine Straße und Hausnummer angeben, zu der das Schreiben vom GVZ zugestellt werden soll.
Welche Hausnummer und Straße soll ich dann da angeben?
versteh nur Bahnhof - du beauftragst den GV der unternimmt alle weiteren Schritte.
In der IBAN ist die Frühere Bankleitzahl kodiert, damit ist die Bank ermittelbar, Er meldet sich dann der Zentrale der jeweiligen bank nicht deiner Filiale.
Ich muss doch im vorl. Zahlungsverbot eine Straße und Hausnummer angeben, zu der das Schreiben vom GVZ zugestellt werden soll
Das Auszahlungsverbot bekommst du doch überhaupt nicht in die Hand, bzw wird dir vorher auch nicht mitgeteilt. Allein schon um den Überraschungseffekt nicht zu gefährden, der dir ansonsten Zeit einräumen würde, dein Konto zu plündern.
Oder handelt es sich in deinem Fall um eine freiwillige Unterwerfung? Auch das gibt es, da kannst du natürlich selbst Adressen angeben, wo im Falle von Rückständen was zu holen sein könnte.
Die ladungsfähige Anschrift jeder Bank ist für jeden halbwegs gescheiten Normalbürger anhand der IBAN bzw der darin enthaltenen Bankleitzahl zu ermitteln. Und nur an die ladungsfähige Anschrift wird das Gericht / Gerichtsvollzieher das Auszahlungsverbot zustellen lassen.
Mit dem IBAN-Rechner erhalte ich eine PLZ und einen Ort, aber KEINE Straße + Hausnummer.
Soll ich dann einfach im Formular für das vorl. Zahlungsverbot die Straße + Hausnummer der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse in meiner Stadt angeben?
Gib einfach die fünfte bis bis 12. Stelle der IBAN (DExx 1234 5678 xxxx xxxx xx) bei Google ein, dann wird dir der Name der Bank angezeigt. Die ladungsfähige Anschrift bekommst du aus dem Impressum der Internetseite oder forderst einen Handelsregisterauszug der zuständigen IHK an, das ist sozusagen der öffentlich einsehbare Personalausweis einer Gesellschaft bzw juristischen Person
Also soll ich nicht die Straße + Hausnummer der Hauptgeschäftsstelle angeben (die hat aber eine andere PLZ)?