Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen (fairmount / dateyard). Was tun?

6 Antworten

Die Forderung ist nicht durchsetzungsfaehig. In den einschlägigen urteilsdatenbanken kein einziger Hinweis das jemals geklagt wurde. 

Ich würde nicht auf diese email reagieren. 

dann war diese anmeldung mit einer mitgliedschaft verbunden... einer kostenpflichtigen

Wenn die Registrierung kostenpflichtig war, dann hast du dich des Betrugs schuldig gemacht. Auf http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/11/dateyard-ag.html gibt es schon einige Fälle, aus denen hervorgeht, dass die Geschäftspraktiken wohl nicht ganz seriös sind. Prüf mal nach ob du bei der Registrierung deutlich drauf hingewiesen wurdest, dass es kostenpflichtig ist.

Wenn nicht, dann würde ich an deiner Stelle davon ausgehen, dass das eine dieser Abmahnklitschen ist, die hoffen, dass wenn sie möglichst offizielle Schreiben an möglichst viele Leute schicken, genug zahlen, damit es sich finanziell rentiert. Dann werden die das vermutlich alleine schon wegen des Aufwands, deine Identität rauszufinden, einstellen.

Wenn es dort deutlich steht, dann hast du bereits mit der Registrierung einen Vertrag abgeschlossen, einen Dienst genutzt und diesen anschließend nicht Bezahlt. In dem Fall solltest du dich, zumal der Vorwurf des Betrugs im Raum steht, zumindest von einem Anwalt beraten lassen. Eventuell wäre das selbst im ersteren Fall keine schlechte Idee.

mepeisen  08.12.2016, 12:39
Wenn die Registrierung kostenpflichtig war, dann hast du dich des Betrugs schuldig gemacht.

Die Kostenpflicht alleine macht es nicht aus. Die Seite bzw. der Betreiber müssen sich auch an die herrschenden Gesetze halten. Stichwörter: Preisauszeichnungspflicht und Buttongesetz. Halten sie sich nicht dran, kann es nie einen Vorsatz zur Vermögensschädigung gegeben haben. Denn dann war ja nicht erkennbar, dass es kostenpflichtig ist. :-)

Ich würde, wenn die hier tricksen so weit gehen, dass ich die anzeige wegen gewerblichen Betruges. Die Anmeldeseite, wo die Buttons nicht korrekt beschriftet sind usw. bei der Polizei als Beweis vorlegen, sowie auch deren Drohmail.

Ich würde denen dann per eMail schreiben: "Aufgrund ihrer massiven Verstöße gegen geltendes Recht ist weder ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen, noch bin ich Ihnen sonst wie etwas schuldig. Aufgrund ihrer absurden Drohungen habe ich nun meinerseits Anzeige wegen gewerblichen Betruges erstattet."

Nein, sowas sind leere Drohungen. Schreibe denen einen Antwort dass du einen Nachweis haben möchtest (IP Adresse und deine Bestätigung, dass sie dir was auf Rechnung ausstellen dürfen), hier ein Beispiel für dich:

"Ich fordere Sie hiermit auf, mir schriftliche Nachweise über die Art
und Weise des vermeintlichen Vertrags, die in diesem Sinne notwendigen
Internetprotokolle mit dokumentierten Zeitstempeln und den dazugehörigen
Vertragsunterlagen/AGB´s zur Verfügung zu stellen, dass diese auf Ihre
juristische Tragfähigkeit auch gerade unter dem Hintergrund der Rechtsnorm §312g Abs. 3 BGB, dem Az. 1 O 55/13 des Landgerichts Koblenz und dem Az. 08 O 3495/12 des Landgerichts Leipzig (jeweiliges Landgericht) einwandfrei überprüft werden können."

Hoffe ich konnte dir helfen. Informiere aber bitte auch deinen Rechtsanwalt darüber, dass falls was sein sollte, du dich an in wendest und er ungefähr darüber bescheid weiß.

"ch habe mich nur angemeldet, mich umgeschaut, und mehr nicht."

das reicht aus um gebühren zu zahlen.

wann war das denn?

es ist unwahrscheinlich das der betreiber vom gericht einen beschluss bekommt um die ip und den inhaber ermitteln zu dürfen.

mepeisen  08.12.2016, 12:40

das reicht aus um gebühren zu zahlen.

Nein, reicht es nicht. Informiere dich doch endlich mal über so Dinge wie das Buttongesetz.

martinzuhause  08.12.2016, 12:42
@mepeisen

ich kenne die "hinweise" von web.de u.ä. da steht eindeutig das man ein abo abschliesst und was es kosten wird.

auf dem button steht dann "kostenpflichtig bestellen".

genauer geht es nun wirklich nicht. lesen sollte man da aber schon noch selber

mepeisen  08.12.2016, 16:13
@martinzuhause

Es geht hier nicht um web.de

Und deine Erklärung hat nichts mit deiner völlig absurden Behauptung zu tun, dass alleine das Sich-Umschauen bereits Zahlungspflichten auslöst.

genauer geht es nun wirklich nicht. lesen sollte man da aber schon noch selber

 Hast du überhaupt die Frage gelesen?