Mieterhöhung gerechtfertigt PLZ auch nicht korrekt angegeben?

2 Antworten

Hast du nur eine Vorabankündigung oder wurde bereits ein formgerechtes Mieterhöhungsverlangen gestellt?

Wenn es denn so ist, und dieses hat dich ergendwann erreicht, spielt eine unvollstänge PLZ keine Rolle. Deine Straße, Hausnummer und dein Name müssen korrekt sein. Die Zustimmungsfrist beginnt nicht mit dem Datum des Schreibens sondern mit dem Datum der nachweisbaren Zustellung an dich. Du hättest dann bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit zur Zustimmung. Wurdest du denn im MEV zur Zustimmung aufgefordert? Wenn nicht, ist es unwirksam, es gälte als nicht erfolgt.

Wurden denn 3 Vergleichswohnungen aufgelistet? Gewerberäume zählen da nicht mit.

Wenn das MEV formell korrekt ist, könnte allerdings die Mieterhöhung erst ab frühestens 1. März  verlangt werden und nicht 1. Februar.