Kann man bei einer Vorpfändung/einem vorläufigen Zahlungsverbot auf Girokonto zugreifen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Zahlungsverbot, egal ob vorläufig oder ob nicht, können der Kontoinhaber und/oder Bevollmächtigte m.W.n. nicht auf das Konto zugreifen.

Die 10 € kann man demzufolge dann nicht abheben.