Kann Betriebsratstätigkeit für das berufliche fortkommen hinderlich sein?

3 Antworten

Sollte man Betriebsratstätigkeit in der Bewerbung erwähnen?

Nein, auf keinen Fall. Es gibt leider noch viele Betriebe ohne Betriebsrat. Zum Teil auch deshalb, weil die AN Angst vor dem AG haben, da dieser keinen BR möchte. Wenn Du Dich bei so einem AG bewirbst, hast Du schon Minuspunkte.

Ob die Betriebsratstätigkeit sich negativ auswirkt, kann Dir niemand sagen, das kommt auch auf den Arbeitgeber an. Das Betriebsverfassungsgesetz sagt zwar, dass einem BRM keine Nachteile durch das Amt entstehen dürfen (auch keine Vorteile), das ist allerdings bei manchen AG nur Theorie. Hier muss man sich u.U. gerichtlich zur Wehr setzen.

Mein direkter Vorgesetzter war nicht sehr erfreut, als ich in den BR gewählt wurde (ist jetzt schon ein paar Jährchen her). Bei einer Beurteilung hat er mir direkt gesagt, dass er mich bei "Flexibilität" nicht mehr so beurteilen kann wie in den Vorjahren, da ich wegen Betriebsratstätigkeiten oft nicht mehr "verfügbar" bin.

Dagegen habe ich mich schriftlich gewehrt und bei der Geschäftsleitung um Überprüfung gebeten, da hier das Betriebsverfassungsgesetz (§ 78 Abs. 2 BetrVG) missachtet wurde. Meine Beurteilung wurde geprüft und ich habe die vorige Bewertung bekommen.

Du musst Dir als Betriebsrat darüber im Klaren sein, dass Du "zwischen den Stühlen" sitzt. Du kannst es meist weder den Kollegen noch dem AG recht machen. Als BR schließt Du oft Kompromisse und musst diese auf beiden Seiten "verkaufen". Außerdem versuchen alle Seiten Dich auf ihre Seite zu ziehen und lügen Dich evtl. auch an. Mit der Zeit lernt man allerdings, was man glauben kann und was nicht.

Ich könnte noch einige Beispiele aufzählen um zu zeigen, dass das Betriebsratsamt nicht aus, wie von einigen gedacht, Sitzungen mit Kaffee und Kuchen, kostenlosen Urlauben (BR-Seminare) und Arbeitsbefreiung besteht. Für sehr empfindliche Menschen ist das oft nichts, die werfen allerdings auch oft ziemlich schnell das Handtuch.

Es gibt allerdings auch viele gute Seiten des Betriebsratsamts. Man lernt permanent und freut sich, dass man mit der Zeit immer mehr Wissen hat und den Kollegen entsprechend auch immer besser helfen, bzw. sie beraten kann.

Man freut sich auch, wenn man Betriebsvereinbarungen geschlossen hat, mit denen der AG leben kann und bei denen man von den Kollegen Lob bekommt. Wenn man dann noch bei der nächsten Wahl durch die Stimmen der AN wieder in den BR gewählt wird, ist das eine Bestätigung, die auch zufrieden macht und Ansporn ist.

Gute Betriebsratsarbeit schadet in einem Unternehmen, das sich an die Gesetze hält und versteht, dass ein BR auch Vorteile für den AG bringen kann, bestimmt nicht. Schaden kann so ein Engagement natürlich in Betrieben, die ihren BR am liebsten loswerden möchten.

Was Du jetzt tun sollst, kann ich Dir nicht sagen. Ich persönlich habe meine Entscheidung bis jetzt nicht bereut (obwohl ich mich mit unserer Geschäftsleitung immer wieder mal zoffe).

Ganz nebenbei: Wann habt Ihr denn Wahlen dass jetzt noch Kandidaten gesucht werden? Falls es schon einen BR gibt, sollten die Wahlen doch bis Ende Mai abgeschlossen sein.

Familiengerd  20.05.2018, 17:41
Man lernt permanent und freut sich, dass man mit der Zeit immer mehr Wissen hat und den Kollegen entsprechend auch immer besser helfen, bzw. sie beraten kann.

Genau! Und da merkt man ja auch an Deinen Antworten hier im Forum!

Ein unvoreingenommener Arbeitgeber weiß zu schätzen, wenn ein Arbeitnehmer Erfahrungen aus Betriebsratsarbeit mitbringt - z.B. Engagement, soziale, gesellschaftspolitische, betriebliche Kompetenz usw.

Ich konnte nichts negatives feststellen. Allerdings auch nicht viel positives. Du bist erstmal unkündbar und siehst die Gehälter in Neuverträgen. :-)

mahmuthabibi  20.05.2018, 13:55

Unkündbarkeit ist völliger Blödsinn, das ist ein Ehrenamt das wohl nicht sonderlich gut in Bewerbungsschreiben ankommen wird

Marbuel  20.05.2018, 14:22

Dann genießen sie eben ein besonderen Kündigungsschutz. Ist dir das so lieber? Völlig unkündbar bist du nicht. Dennoch bist du ziemlich sicher.

Hexle2  20.05.2018, 17:52
@Marbuel

Der "besondere Kündigungsschutz" bezieht sich auf betriebsbedingte Kündigungen.

Vor verhaltens- oder personenbedingten Kündigungen schützt auch das Betriebsratsamt nicht. Leider meinen immer noch einige Arbeitnehmer, dass sich ein BR "alles" erlauben könnte. Das ist allerdings (zum Glück) ein Irrtum.

Marbuel  20.05.2018, 20:36

Dich vor einer personenbezogenen Kündigung zu schützen, hast du ja selbst in der Hand. Deinen Job musst du halt auch als BR machen. Und auch als BR solltest du dich natürlich wie ein normaler Mensch verhalten. Das „unkündbar“ nicht heißt, dass man mal eben mittags die Sekretärin auf dem Schreibtisch des Vorstands knallen kann, darauf sollte man mit etwas Verstand dann auch selbst kommen.

Fakt ist, als Betriebsrat genieße ich besonderen Kündigungsschutz. Und wenn ich mich normal aufführe und meinen Job mache, dann bin ich einer der letzten, die gehen.

Wieso empfehlen dir Kollegen die Tätigkeit? Wo willst du denn weiter kommen? Intern oder extern?

Was hat die Betriebsratstätigkeit in einer Bewerbung zu tun?