Ist es erlaubt lediglich einen eintürigen Spind am Arbeitsplatz zu haben?

7 Antworten

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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

4.1 Sanitärräume

(...)

(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen

(...)

b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.

Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern.

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Es besteht die Möglichkeit, sich bei der jeweiligen Bezirksregierung zu informieren oder sich zu beschweren, wenn keine innerbetriebliche Lösung gefunden werden kann. Dort sind Beschwerdestellen für Arbeitnehmer eingerichtet.

Bei offensichtlichen Verstößen gegen die ArbStättV wird i.d.R. eine unangekündigte Besichtigung durchgeführt.

Die Rufnummern der Bezirksregierungen sind leicht zu ergooglen.

Es spricht nichts gegen einen eintürigen Spind.

So wie du es schilderst war es vorher sicher besser. Du könntest Schmutzwäsche auch außerhalb des Spindes lagern ( oben drauf ) und täglich mitnehmen.

Mich würden noch folgende Informationen interessieren wie z.B. Innenmaße des Spindes und ist es private Arbeitskleidung oder wird diese vom Unternehmen gestellt? Allerdings ändern die Antworten meine Einschätzung wahrscheinlich nicht.

Katsa1 
Fragesteller
 11.01.2018, 10:57

Die Arbeitskleidung wird vom Unternehmen gestellt und ist vorgeschrieben. Ohne Arbeitskleidung dürfen wir die Fertigungs-, Montage- und Werkstattbereiche nicht betreten. Die Innenmaße des Spindes betragen 300x500x1700. Außerhalb des Spindes dürfen wir nicht mal unsere Arbeitsschuhe/Privatschuhe abstellen, geschweige denn Handtücher aufhängen. Es bleibt wohl nur die Schmutzwäsche in einen verschlossenen Müllsack zu stopfen und je nach Geruch zu Hause im Freien aufzubewahren. Außerdem täglich ein Handtuch mitbringen und dieses täglich auch wieder mitnehmen, ganz nach dem Motto: "Wir müssen uns einschränken 😉."

Laut Arbeitsstättenverordnung muss dir der AG geeignete Umkleideräume und Spinde zur Verfügung stellen. Leider ist der Begriff „geeignet“ u.U. dehnbar!

Je nach anfallendem Schmutz müssen sogar 2 Spinde und Duschgelegenheiten zur Verfügung stehen. In einem Spind wird die Arbeitskleidung aufbewahrt und im anderen Spind die Tageskleidung, mit der man zur Arbeit kommt und geht!

Hygienebeaufteagten oder Betriebsrat vorhanden? Dann mal da nachfragen. Sollten schon zwei sein, aber das ist eine Sache. Weiß nicht ob das überall vorschrift ist.

ich würde die verschmutzte arbeitskleidung in müllsäcke stopfen die du unten im spint deponieren kannst und eben täglich mit nach hause nehmen....

lg, Anna