Was will der Chef meines Nachbarn?

1 Antwort

Jetzt nochmal von vorne.

Du hast jemanden zu einem Personalgespräch begleitet.

Dabei ging es um das Thema

"Psychisch auffällige oder erkrankte Mitarbeiter Handlungsleitfaden für Führungskräfte"

https://www.youtube.com/watch?v=IWrtg8dgVMk

Zunächst einmal hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, er muss das Thema also ansprechen wenn er das Gefühl hat da könnte was sein.

Hat die Person dem Arbeitgeber diesen Eindruck vermittelt?

Eigentlich wollen sie ihn nur loswerden, weil er zu alt ist.

Dann sollte er sich an die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt wenden.

BVBDortmund 
Fragesteller
 27.12.2021, 15:26

Du fragst nach, was ich schon beschrieben habe.

Du kennst den Arbeitgeber und meinen Nachbarn nicht, was ist dran nach Deiner Sicht?

Was der Arbeitgeber macht halte ich für schäbig. Werst will der Auflösungsverträge , dann sowas.

Er ist kein Gewerkschaftsmitglied, der Anwalt kostet Geld und er kann mich fragen.

Erstmal schrieb er den Betriebsrat und dem Personalservice dass er auf Dauer seiner Berufstätigkeit nicht mehr zum Betriebsrat gehen wird.

Grund: Die Vorgesetzten meinten, er hätte eine arbeitsrechtliche Verpflichtung dazu. Hat er nicht, bisher war er bei arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen, die sind für AN freiwillig, der AG muß sie verpflichtend anbieten.

Der Fachanwalt, bei dem er war, wollte schon beim später gewonnenem Kündigungsschutzprozess die Abfindung aushandeln. Das machte der Nachbar aber nicht, diese Abfindehöhe hatte er vorher schon angeboten bekommen.

Alles dreht sich um Geld, das zeigt meine Frage nicht deutlich?

WalterMatern  27.12.2021, 16:13
@BVBDortmund

Zunächst einmal , du scheinst emotional sehr betroffen von dem Fall.

Das ist selten ein positiver Aspekt.

Erstmal schrieb er den Betriebsrat und dem Personalservice dass er auf Dauer seiner Berufstätigkeit nicht mehr zum Betriebsrat gehen wird.
Grund: Die Vorgesetzten meinten, er hätte eine arbeitsrechtliche Verpflichtung dazu. 

Weil der Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht hinweist will dein Bekannter nicht mit dem Betriebsrat kooperieren?

Wir kennen die ganze Situation nicht und es ist auch schwierig das in allen Details im Internet zu diskutieren.

Gewerkschaftsmitglied kann man werden, glaubst du der Arbeitgeber wird nach dem ersten Anlauf aufgeben oder sich sagen" diese Schlacht habe ich verloren den Krieg werde ich gewinnen?"

Der Anwalt weiß das sich solche Aktionen ziehen können und manchmal " ein Ende mit Schrecken besser ist als ein Schrecken ohne Ende".

BVBDortmund 
Fragesteller
 27.12.2021, 16:19
@WalterMatern

Ich kenne das Unternhehmen nicht genau, den Nachbarn aber, weil ich ihn fast jeden Tag treffe, er ist hilfsbereit und ich auch. Betroffen bin ich deshalb nicht. Verärgert, weil da was verszerrt wird.

Der AG hat keine Ahnung von fürsorgepflicht.

Den Betriebrat kann er wählen, muß er nicht.

Das kannst auch Du nicht ausdiskutieren.

Der AG wird sich eine blutige Nase holen, bzw die Führungskräfte, die ich im Focus genommen habe.

Anwalt? Ach was.