Kamera im Waschkeller

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In Anbetracht der Umstände lässt sich eine Videoüberwachung m.E. durchaus rechtfertigen. Was da bei euch abgeht, ist ganz klar Vandalismus.

Der Waschkeller ist allen Mietern offen, gehört nicht zum geschützten Lebensbereich und es besteht ein nachweisbares berechtigtes Interesse an Schutzmaßnahmen. Damit sollte nicht einmal die Zustimmung der Mieter notwendig sein; eine vorherige Ankündigung und ein Hinweisschild sollten genügen.

Das ist rechtlich im Grunde nicht anders als z.B. bei einem Laden: Es wird auf die Videoüberwachung hingewiesen und wer damit nicht einverstanden ist, braucht nicht reinzugehen. Es ist ja niemand gezwungen, die Waschküche zu nutzen.

@Reservist

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ;-)

In dem Urteil ging es um eine Kamera(atrappe) im Hausflur, nicht um eine in einem Nebenraum.

Im Unterschied zur Waschküche haben im Hausflur die Mieter und deren Besucher keine Wahl; sie MÜSSEN an der Kamera vorbei. Dadurch wird die persönliche Freiheit erheblich eingeschränkt.

Bei der Waschküche sieht das anders aus: Genau wie in z.B. Geschäftsräumen kann man auch draußen bleiben, wenn einem die Viedeoüberwachung nicht passt. Es steht schließlich jedem frei, seine Wäsche wo anders zu waschen.

Ich würde Sagen ja,das ist erlaubt.Die Kammera dient dazu.die Dreckschweine abzuschrecken.Aber bei solchen Zuständen im Haus währe ich schn ausgezogen.

Nein, es müssen alle Mieter zustimmen.

In diesem Fall kann ich aber eine Weigerung nicht nachvollziehen. Oder hast du Angst erwischt zu werden?

Ich selbst erhebe ja keinen Widerspruch. Und ich hab auch keine Angst erwischt zu werden, weil ich selbst nicht in dem Mietobjekt wohne, sondern es vermiete.

Ich möchte gern eine Kamera anbringen, würde vorab gern wissen, was man tun könnte, falls ein Mieter gegen die Anbringung widerspricht.

@Milly88

Ah ok. Also es müssen ALLE Mieter zustimmen. Sie müssen nicht Widerspruch erheben, sondern im Vorhinein zustimmen.

@Reservist

Sehe ich anders. Die Waschküche ist allen Mietern offen zugänglich, also kein Teil der Mietsache und auch nicht besonders gegen Einblicke geschützt. Damit genügt normalerweise der Hinweis auf die Videoüberwachung; Zustimmung sollte keine nötig sein. Nicht anders als bei einer Firma, die ihr Betriebsgelände überwacht.

@Reservist

Nochmal: Ein Hausflur und eine Waschküche sind zweierlei Paar Schuhe, auch rechtlich!

Durch den Hausflur muss jeder durch, der ins Haus will. Es gibt damit keine Möglichkeit, der Videoaufzeichnung zu entgehen. Die Waschküche ist ein zusätzliches Angebot des Vermieters, dessen Nutzung jedem Mieter frei steht. Hier KANN man der Überwachung ausweichen! Und damit ist sie auch rechtens.

Das von dir verlinkte Urteil ist damit in keinster Weise auf den vorliegenden Fall übertragbar.

@BininUrlaub

Wir wissen nicht, wie die Waschküche im Mietvertrag geregelt ist. Wenn die da irgendwie auftaucht, sieht das nämlich wieder anderse aus.

@Reservist

Nein, sieht es nicht. Im Mietvertrag kann lediglich die Nutzung der Waschküche geregelt sein (Waschtage, Nutzungszeiten, Entgeldregelung usw.), sie ist ganz sicher nicht Bestandteil einer Wohnung. Sonst wäre sie nicht allen zugänglich. Damit fällt sie auch nicht in den höchstpersönlichen Lebensbereich.

wenn alle mieter davon wissen und dem einbau der kamera zustimmen, sollte es keine rechtlichen probleme geben, immerhin geht es ja um ihre sachen, die anscheinend beschädigt werden! falls ein oder mehrere mieter gegen die installation einer solcher überwachsungskamera sind, kann man sich wahrscheinlich sicher sein, dass derjenige oder diejenigen die übeltäter sind! dann könnte man sogar strafanzeige wegen unbefugten eindringens der privatsphäre erheben.

Welcher § im StGb ist denn "Unbefugtes Eindringen in die Privatsphäre?"

@Reservist

das kann ich dir leider nicht sagen, kenne mich damit nicht aus, aber ich weiß, dass es sich in diesem fall um sachbeschädigung handelt. unbefugtes eindringen in die privatsphäre ist mir nur direkt in den sinn gekommen, da ich mal davon gelesen habe. :)

@Rerurari

Du meinst wahrscheinlich den § 201a STGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Der greift aber nur bei Bildaufnahmen in gegen Einblick besonders geschützten Bereichen, was auf eine allgemein zugängliche Waschküche kaum zutreffen dürfte. ;-)

Ich denke mal, dass in dem Fall alle Mieter zustimmen, die ein reines Gewissen haben...denn es liegt ja in deren Interesse zu wissen wer dieser nette Mensch ist. Ich würde einfach eine Mitteilung machen, dass aufgrund der diversen Vorfälle demnächst eine Kamera installiert wird um die Vorfälle aufzuklären und wer damit nicht einverstanden ist, möge ich bitte melden...dann siehst du ja wer sich meldet und wer nicht.