Hilfe meine Nachbarin uriniert im Flur permanent!

15 Antworten

So wie das klingt ist die Frau nicht mehr in der Lage sich um sich selbst zu kümmern. Inkontinenz hin oder her, wenn man nicht mal mehr merkt, dass man das ganze Treppenhaus voll uriniert, bzw. es einem egal ist, dann hat man ernsthafte gesundheitliche Probleme. Ich würde natürlich auf schwere Demenz tippen.

Jetzt ist die Frage wie das bei ihr geregelt ist.

Wird sie von einem Pflegedienst oder einem Betreuer versorgt, dann wäre der, der erste Ansprechpartner. Wird auf diesem Wege nichts erreicht, dann sollte man die Pflegeversicherung einschalten, denn so wie ihr das schildert wird sie dann sicher nicht vernünftig versorgt.

Die andere Möglichkeit ist, dass sie überhaupt keine Pflege bekommt, weil sie selbige nicht beantragt hat und es ihrer Familie (so sie eine hat) egal ist was mit ihr los ist. In dem Fall gibt es für jeden die Möglichkeit zum Amtsgericht zu gehen und eine rechtliche Betreuung für die verwirrte Person an zu regen. Das muss dann vom Amtsgericht geprüft werden.

chazz21 
Fragesteller
 04.08.2014, 13:01

ja aber Sie ist auch am wochenende immer nur am trinken laute musik mit ihren Kinder und die machen ja auch nichts ausser trinken ich habe sie schon angesprochen aber sie wimmeln mich immer ab und gehen schnell in die wohnung

Panazee  04.08.2014, 13:11
@chazz21

Dann würde ich den sozialpsychiatrischen Dienst anrufen oder mich an das Amtsgericht wenden.

Egal weshalb, wer regelmäßig das Treppenhaus voll uriniert ist nicht Herr seiner Sinne und benötigt eine Betreuung meiner Meinung nach. Wenn die Angehörigen nicht mit dir reden wollen, dann bleibt dir gar nichts anderes übrig als den sozialpsychiatrischen Dienst anzurufen oder weiter mit einem voll urinierten Treppenhaus zu leben, so wie ich das sehe.

Sich an die Pflegekasse zu wenden bringt erst einmal nicht so viel, weil du ja gar nicht weißt, ob sie Leistungen bezieht und nur dann wäre der Pflegedienst auch in der Verantwortung.

chazz21 
Fragesteller
 04.08.2014, 20:27
@Panazee

danke dir

Panazee  04.08.2014, 13:06

P.S.:

Das Amtsgericht beauftragt dann übrigens in der Regel den in der Antwort von Blaetteresser genannten sozialpsychiatrischen Dienst mit der Begutachtung der verwirrten Person.

droh der hausverwaltung mit einer mietminderung, denn dass ist ein triftiger grund dafür, da das wohngefühl erheblich beeinträchtigt wird. gib ihnen eine frist, bis wann dass geklärt sein soll und wenn nix passiert, dann behalt einen teil der miete ein. wenns um kohle geht werden die alle immer recht schnell aktiv.

sie ist auch evt. demenz, wenn die das nicht mitkriegt. bekommt sie Besuch?? Wenn ja sprecht den an.

Aber ehrlich - wie muss es denn dann in der Wohnung aussehen. ich würd auch mal den medizinischen Dienst anrufen. Die Frau kann sicher nicht mehr allein wohnen.

Aber das Haus wird wahrscheinlich nicht dem Hausverwalter gehören. Diese Berufsgruppe arbeitet viel für dritte in dessen namen.

Du solltest den sozialpsychiatrischen Dienst des für Eure Region zuständigen Gesundheitsamtes anrufen.

Die Nummern des Gesundheitsamtes findest Du im Telefonbuch oder im Internet.

Dort anrufen, sich mit dem sozialpsychiatrischen Dienst verbinden lassen und das Problem sachlich schildern.

Die sind für solche Menschen zuständig und werden sich das ansehen.

Teile bei Deinem Anruf erstrangig die Sorge um die Frau mit - nicht vordergründig das Reinigungsproblem des Flurs.


Den Flur NICHT mehr reinigen !

Sobald es riecht (das geht bei diesem Wetter sehr schnell) auch das Ordnungsamt der Gemeinde / Stadt kontaktieren und um Abhilfe bitten.

Dann kommt - GARANTIERT - etwas in Bewegung.

Hat die Frau denn keine Angehörigen, die man mal auf dieses Problem ansprechen könnte? Bekommt sie vielleicht Pflege durch Schwestern?

Die Hausverwaltung hat sich um dieses Problem aber auch zu kümmern, denn es ist ja auch ihre vermietete Wohnung, die sicher auch in Mitleidenschaft gezogen wird.

Wenn die anderen Mieter/Nachbarn es auch so sehen, könnte ein gemeinsamer Brief verfasst werden. Vielleicht auch mal beim Mieterbund eine Auskunft einholen.