Jura nach Ausbildung Industriekaufmann sinnvoll oder doch BWL?

2 Antworten

Das Problem ist bloß, dass sich das Jurastudium nicht an Praktiker richtet, sondern den Anspruch erhebt, ein wissenschaftliches Studium zu sein. Ich würde mich daher unbedingt probeweise in verschiedene Vorlesungen setzen. Mit ein bisschen BGB und Produkthaftungsgesetz hat das meist wenig zu tun, auch wenn die ergebnisrelevanten Prüfungssituationen dann deutlich mehr Praxisbezug aufweisen, anstatt theoretisches Wissen abfragen.

Bei Wirtschaftsrecht hat man den Vorteil, dass man etwas über den Tellerrand hinausschaut und, soweit ich weiß, einen L.L.M machen kann. Hingegen muss für die Vorbereitung auf die Staatsprüfung ein Aufbaustudiengang absolviert werden.

Zu BWL als Studium kann ich nicht viel sagen. Wenn man sich für Handels - und Gesellschaftsrecht interessiert wird man sich aber zum besseren Verständnis auch zwangsläufig mit den wirtschaftlichen Grundlagen befassen müssen. Gegenüber einem BWLer hat der Jurist sicherlich den Vorteil, dass er vielseitiger einsetzbar ist und die Fähigkeit hat, riesige Informationsmengen zu ordnen und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Ich möchte nicht bestreiten, dass nicht auch BWLer das können, jedoch wird man im Studium einfach dazu gezwungen und eignet sich ein analytisches Denkvermögen an.

Gleichwohl hat der Jurist, der nach dem Studium immer etwas finden wird, auch einen sehr schwierigen und langen Weg vor sich. Hast Du es fachlich aber drauf und schaffst ein Prädikat, dann gibt es vermutlich nur ganz wenige Türen, die dir nicht offenstünden.

Das "Amtsgericht" ist ein weiter weg ? Ein Ausbildung vorher bringt nichts. Es gibt reiche Anwälte und reiche Indutriekaufleute und das jeweilige Gegenteil.
Kaufmann zu lernen ist aber ungleich einfacher und kürzer.
Anwalt länger und ertragreicher

Hast du 1er im Abi, steht dir alle offen. Schleichst du dich mit Wartesemester an - weniger

Ich habe damals tatsächlich ein Recht gutes Fachabi mit 1,9 gemacht. Auch wenn ich bis auf wenige Ausnahmen natürlich noch fos oder bos 13 machen müsste

@Alejandro1998

Fachabi... ist das die Bezeichnung für Angeber. Du hast du Fachhochschulreife mit der man kein Jura studieren kann ?!?!?!

@topbaugutachter

Selten so einen bescheidenen kommentar gelesen. In der umgangssprache heißt das nun mal so. Und dass man damit im Normalfall kein jura.studieren kann, weiß ich. Wobei es ja auch da in Brandenburg oder Potsdam Ausnahmen geben soll