Jugendschutzgesetz bei Volksfesten und in öffentlichen Verkehrsmiteln DRINGEND!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo simsch1996,

das "Volksfest" ist im Jugendschutzgestz nicht definiert. Es könnten die Prargrafen 

§ 7 (jugendgefährdende Veranstaltung oder $ 8 (jugendgefährdende Orte greifen.

Dann musst Du das Volksfest um 22:00 Uhr verlassen.

Es gibt jedoch keine Vorschrift darüber, wie lange Du Dich im freien, also draußen aufhalten darfst. Das trifft auch für die Benutzung eines öffentliches Verkehrsmittel zu.

Hier zählt allein, was Deine Eltern Dir gestatten oder auch nicht.

 

Viel Spaß beim Feiern.

 

EF2

 

Ghettokeks  14.05.2011, 14:09

Naja, aber wenn es schon ein Volksfest ist dann sollten ja eigentlich auch die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und dem Personal vor Ort wird auch auffallen, wenn sich Minderjährige dort rumtümmeln obwohl von einer Gefahr ausgegangen werden muss. Zumindest sollte man das annehmen.

Eichbaum1963  14.05.2011, 18:50

Eher ein schlauer Fuchs ;) Riiischtiiisch, DH!

eurofuchs2  15.05.2011, 09:06

Vielen Dank für die Auszeichnung mit dem Rosettenzipfelchen.  :-)

Du wirst auch nichts findne können das sowas regelt, weil es dazu einfach keine Regelung gibt. Du kannst Bus fahren wann immer du willst (Oder deine Eltern erlauben).

Sofern das Volksfest nicht als Tanzveranstaltung oder jugendgefährdender Ort gilt kannst du da auch sein wann immer du willst.

Eigentlich NEIN! Da müßte jemand dabei sein, der die Aufsichtspflicht übernimmt. Passiert etwas, wenden deine Eltern erst mal zur Rechenschaft gezogen. Könnt ihr euch nicht abholen lassen? Kids sollten abends nicht alleine mit dem Bus fahren (meine Meinung)

simsch1996 
Fragesteller
 14.05.2011, 13:35

das mit dem abholen ist etwas kompliziert, weil es ja 25km weg ist. ich kann meine eltern da verstehen, wenn sie um 10 uhr am abend nicht eine stunde mit dem auto rumfahren wollen.

aber mit der aufsichtspflicht: unser w/r lehrer in der schule hat gemeint, dass die aufsichtspflicht bei 15 jährigen nur noch sehr eingeschänkt gilt, weil man für vieles schon selbst verantwortlich ist.

Das ist kein Problem. Es gibt kein Gesetz, wonach du um xx Uhr zuhause sein musst. Man darf sich lediglich nicht mehr in Kneipen/auf Veranstaltungen aufhalten. Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich und wenn sie es dir erlauben, ist das kein Problem.