Jemand will mich bei eBay Kleinanzeigen verklagen?

4 Antworten

Wegen eines Buches will er deine IP mit einem Anwalt rausfinden und dich verklagen? Was ist das denn für ein Buch das man so einen Aufwand macht? Ich finde das ganze sehr seltsam.

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 07:38

Das ist ein seltenes Buch, was er für 94€ kaufen will.

malour  26.05.2018, 07:42
@Watch02

Hm nun 94 €mag für ein Buch ein guter Preis sein, aber das Prozetere was er dir androht ist bedeutend kostspieliger .In jedemfall wenn du dich doch noch entscheidest zu verkaufen, erst das Geld und dann das Buch.Es gibt nämlich Leute die genau solche Maschen nutzen um einzuschüchtern und Leute ab zu ziehen.

ch62718ris  26.05.2018, 07:49
@Watch02

Ist ein toller Preis für ein gebrauchtes Buch. Nur würden sa noch ein oder zwei nullen an dem Preis hängen, würde sich der Aufwand überhaupt lohnen. Nur solltest Du Dir das nächste mal vorher überlegen was Du willst. Und nicht mal aus einer Laune heraus mal eben was verkaufen wollen.;-)

Sofern keine Gelder geflossen sind musst du gar nichts. Ein Kaufvertrag ist nur dann gültig (bei Ebay Kleinanzeigen) wenn Gelder bereits Geflossen sind. Du kannst dem Verkäufer auch Mitteilen das du das Buch nicht mehr Verkaufen kannst da es z.B. Beschädigt wurde oder Verlorengegangen ist und du es nicht mehr hast. Da kann der Käufer gar nichts machen. Hätte er aber per Vorrauskasse bereits eine Anzahlung oder die komplette Bezahlung geleistet und du Weigerst dich als Verkäufer das Buch herauszugeben wäre das ein Fall fürs Amtsgericht. Auch wenn du das Geld zurück Überweisen würdest auf das Konto vom Käufer.

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 10:37

OK, danke. Ich warte erstmal ab.

Silberfan  26.05.2018, 10:40
@Watch02

Schreib dem Käufer das du Ihm das Buch nicht geben kannst und nenne eine der gründe die ich hier aufgeführt habe. Er soll erst mal das Gegenteil Beweisen.Notfalls Bunker das Buch eine Zeitlang bei Freunden oder Bekannten. Denn da hat er keinen Zugriff drauf auch nicht per Gerichtsbeschluss.

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 11:15
@Silberfan

Ja. Danke!

peterobm  26.05.2018, 11:04

Ein Kaufvertrag ist nur dann gültig (bei Ebay Kleinanzeigen) wenn Gelder bereits Geflossen sind.

Blödsinn³

alleine das Einstellen des Buches ist ein Angebot - Preis stand dabei

was heist bei dir: ich würde es Ihnen verkaufen

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 07:50

Erst hat er mir 25€ geboten. Dann habe ich geschrieben, dass ich es ihm für 95€ inklusive Versand verkaufen würde. Damit hat er sich einferstanden erklärt. Ich habe es im Konjunktiv geschrieben, weß aber nicht, ob das was hilft.

peterobm  26.05.2018, 07:54
@Watch02

rechtsgültiger KV entstanden - du hast 95 gefordert, er hat JA gesagt

da kommst nicht mehr raus

ch62718ris  26.05.2018, 07:53

Ein Angebot ist aber noch lange kein Vertrag, der eingehalten werden muß. Ich suche gerade eine Wohnung, auch über EBAY - Kleinanzeigen und würde ich für jede Wohnung die es nicht mehr gibt einen Euro bekommen würde ich warscheinlich reich werden oder würde 1.000 Euro im Monat verdienen. ;-)

peterobm  26.05.2018, 07:59
@ch62718ris

wenn ein Angebot angenommen wird, ist ein KV entstanden, was hier eindeutig der Fall ist

SirKermit  26.05.2018, 08:58

Das Einstellen eines Angebotes ist kein Angebot an einen konkreten Käufer, es ist die Einladung zur Abgabe eines Angebotes, wie jedes Preisschild an einer Ware es auch ist.

Das nennt sich invitatio ad offerendum: https://www.juraforum.de/lexikon/invitatio-ad-offerendum

Was sind die Gründe, warum du es dir anders überlegt hast?

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 07:38

Ich war mit dem Gebot von 94€ nicht einferstanden.

malour  26.05.2018, 07:45
@Watch02

Dann brauchst du auch nicht zu verkaufen. Du schriebst ja du würdest und nicht das du es tust.Die ganze Sache mit der IP ist faul. Lass dich nicht einschüchtern.

peterobm  26.05.2018, 08:02
@Watch02

was soll der Blödsinn, BEWEIS:

Dann habe ich geschrieben, dass ich es ihm für 95€ inklusive Versand verkaufen würde. Damit hat er sich einferstanden erklärt.

ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist entstanden und daran hast dich zu halten

ENDE FERTIG AUS

ScharldeGohl  26.05.2018, 07:40

solange ihr euch über den Kaufpreis nicht einig seid, ist kein gültiger Vertrag geschlossen worden. Davon abgesehen kann ein Normalsterblicher Bürger gar nicht mit Hilfe eines Anwalts deine IP-Adresse und die dazugehörige Adresse herausfinden. Dazu bedarf es einer richterlichen Verfügung, und die gibt es üblicherweise nur bei Strafsachen, aber nicht im Zivilrecht. und kein deutscher Richter wird wegen eines Kauf auf eBay Kleinanzeigen eine solche Verfügung zur Feststellung deiner Adresse unterschreiben.

KaeteK  26.05.2018, 07:43

Wenn das der Betrag war, den du bei eBay eingesetzt hast, dann brauchst du ihn das Buch auch nicht zu verkaufen oder habt ihr schriftlich einen anderen Betrag ausgemacht?

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 07:45
@KaeteK

Ich hatte es für VB inseriert.

Ursusmaritimus  26.05.2018, 07:51
@Watch02

....und die Verhandlungen waren noch nicht abgeschlossen.

Watch02 
Fragesteller
 26.05.2018, 07:58
@KaeteK

Wir hatten es in dem Chat geschrieben.

malour  26.05.2018, 08:01
@Ursusmaritimus

Dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Ich denke da sind wieder Abzocker am Werk.

peterobm  26.05.2018, 08:05
@Ursusmaritimus

Dann habe ich geschrieben, dass ich es ihm für 95€ inklusive Versand verkaufen würde. Damit hat er sich einferstanden erklärt.

alles klar nun xD

ScharldeGohl  26.05.2018, 08:07

in dem Falle muss ich Peterobm recht geben, denn wenn es wirklich so abgelaufen ist wie dort beschrieben, dann ist definitiv ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Wenn dir dann im Nachhinein der Preis noch nicht zugesagt hat, ist das dein Pech, aber in dem Moment hast du deine Zustimmung gegeben.