Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

6 Antworten

eBay-kleinanzeigen ist ein Anzeigenmarkt

Das heißt: In der Regel kommt der Kaufvertrag bei Abholung gegen Barzahlung zustande.

Aber auch wenn man einen Kaufvertrag und den sog. Versendungskauf zugrunde legt, hat der Käufer diesen nicht erfüllt.

Vereinbart wurde die Zahlung durch Überweisung. Da der Käufer nicht bezahlt hat, hast du dem Käufer eine Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags bis Freitag gesetzt.

Wurde der Betrag nach Fristablauf, deinem KOnto nicht gut geschrieben, kannst du anschließend vom Vertrag zurücktreten.

Rechtlich gesehen, muss der Rücktritt schriftlich und unterschrieben erklärt werden. Eine einfach eMail reicht nicht. Die Zustellung muss im Streitfall auch belegt werden. Die Kosten für ein Einschreiben/Rückschein kannst du jedoch dem Käufer in Rechnung stellen.

Dies solltest du auf jeden Fall tun, falls der Käufer tatsächlich trotz unerfüllter Zahlungsfrist auf Übergabe der Sache besteht.

Wenn er nach Deiner Fristsetzung nicht gezahlt hat denke daran, den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen.

Bei den Kleinanzeigen möglichst nur auf Abholung gegen Barzahlung einlassen - nur das ist sicher.

Wenn Du eine ordnungsgemäße Nachfrist (+ ~ 5-6 Tage) gesetzt hast und dann keine Zahlung kommt, kannst Du zurücktreten.

Im Falle eines Falles musst Du den Zugang der Nachfristsetzung und Rücktritt vom Kaufvertrag nachweisen können (falls der Käufer auf Erfüllung bestehen sollte und es vor Gericht geht)

Bitte niemals und unter keinen Umständen etwas vorab, also im Vertrauen, versenden - ohne dass Du das Geld bekommen hast. Es sind mehr Betrüger unterwegs, als einem lieb ist! Und in vielen Fällen kann die Polizei/Staatsanwaltschaft auch nicht mehr helfen, weil die Täter im Ausland sitzen und oft nicht mehr greifbar sind.

Hmmmm....das weiß ich natürlich nicht. Aber er muss sich doch schon alleine an Ebay wenden wegen dem prozentualen Betrag,den er an Ebay entrichten muss-oder?

Lupulus  16.11.2017, 18:00

Den Anteil müsste der Verkäufer bezahlen, nicht der Käufer.

Aber auch nur, wenn es um Ebay ginge. Es geht aber um Ebay Kleinanzeigen. Und das ist kostenlos.

SoulandMind  17.11.2017, 14:19
@Lupulus

Ja,ER ist ja der Verkäufer. Aber ok-wenn es bei Kleinanzeigen nichts zu zahlen gibt,ist ja auch alles gut. Danke.

Ich würde mich auf jeden Fall direkt auch an Ebay wenden.

Hoffe,Du hast den PC noch nicht verschickt.

Alles Gute!

Lonleywalker 
Fragesteller
 16.11.2017, 15:55

Danke

ich habe den PC zum Glück noch nicht verschickt. 

SoulandMind  16.11.2017, 16:01
@Lonleywalker

Sehr gut-und wenn er nach Fristende nicht bezahlt,dann stell Deinen PC erneut ein,nach Rücksprache mit ebay.

dresanne  16.11.2017, 16:36

Ebay und Kleinanzeigen haben nichts miteinander zu tun. Der Sitz von ebay ist Luxemburg, die ebay-Kleinanzeigen gehören in Deutschland zur eBay Kleinanzeigen GmbH. Käuferschutz bzw. PayPal-Schutz existiert nicht bei Kleinanzeigen.

Genauso kannst Du keine Beschwerde an ebay richten, falls Du bei den Kleinanzeigen betrogen wurdest. Das interessiert ebay überhaupt nicht. http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html