Italiener, ALG II?
Ich habe einen Freund aus Italien. Er hat die italienische Staatsbürgerschaft und möchte jetzt nach Deutschland um hier eine Arbeit zu suchen. Könnte er vorübergehend Arbeitslosengeld 2 beziehen? Bei Rumänen und Bulgaren bekommen ja erst dann einen Aufenthatstitel und Anspruch auf ALG II wenn sie hier eine Arbeit finden. Wie ist das bei Italienern?
2 Antworten
Nicht anders,wer nach Deutschland kommt um Arbeit zu suchen hat erst mal 3 Monate keinen Anspruch auf ALG - 2,er muss dann schon eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben !
Wenn dann sein Einkommen nach theoretischem Abzug von Freibeträgen von seinem Erwerbseinkommen seinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde,dann könnte er wie jeder andere auch eine so genannte Aufstockung beantragen,falls dann nicht vorrangig Wohngeld in betracht kommen würde.
Würde er seine Arbeit dann vor erfüllen der Anwartschaftszeiten ( Anspruch auf Arbeitslosengeld / ALG - 1 ) ohne eigenes Verschulden verlieren,dann könnte er zumindest vorübergehend ALG - 2 beziehen.
Danke dir für deinen Stern !
Nee, das geht nicht.
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!