Italiener, ALG II?

2 Antworten

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Nicht anders,wer nach Deutschland kommt um Arbeit zu suchen hat erst mal 3 Monate keinen Anspruch auf ALG - 2,er muss dann schon eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben !

Wenn dann sein Einkommen nach theoretischem Abzug von Freibeträgen von seinem Erwerbseinkommen seinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde,dann könnte er wie jeder andere auch eine so genannte Aufstockung beantragen,falls dann nicht vorrangig Wohngeld in betracht kommen würde.

Würde er seine Arbeit dann vor erfüllen der Anwartschaftszeiten ( Anspruch auf Arbeitslosengeld / ALG - 1 ) ohne eigenes Verschulden verlieren,dann könnte er zumindest vorübergehend ALG - 2 beziehen.

sammmy2 
Fragesteller
 02.07.2017, 13:56

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! 

isomatte  03.07.2017, 06:24
@sammmy2

Danke dir für deinen Stern !

Nee, das geht nicht.