BAFÖG in beziehung zu ALG II

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich schließen sich BAföG-Bezug und Alg2-Bezug aus.
Allerdings gibt es Fallkonstellationen, in denen dennoch entweder ein regulärer Alg2-Bezug möglich ist (§ 7 Abs. 6) oder aber wenigstens ein Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II beantragt werden kann.
Hier gibt es eine ganz nette Übersicht:
http://www.hamburg.de/contentblob/1245086/data/ah-sgbii-22-7-kdu-schueler-anspruchsberechtigte.pdf
Weitere Sonderfälle betreffen noch Studenten, deren Studium dergestalt ist, dass sie nebenher arbeiten könnten. Hier ist ein Alg2-Bezug ebenfalls nicht ausgeschlossen.
In der Fachanweisung der ARGE zu § 11 SGB II findest du bzgl. der Berücksichtigung von BAföG Folgendes:
6a) Unabhängig von der individuell zustehenden BAföG-Förderleistung (z. B. 212 EUR Schüler-BAföG) ist als Anteil für ausbildungsbedingte Aufwendungen/Fahrkosten immer ein Betrag in Höhe von 20 Prozent des für die jeweilige Art der Ausbildung maßgebenden bedarfsdeckenden Förderungssatzes nach dem BAföG-Bedarf für Schüler bzw. Studenten, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen inklusive Mietzuschuss - als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Das heißt: BAföG darf in der Tat nur zu 80% angerechnet werden.

Super Antwort und sehr fachlich :) danke :)

Du kannst nicht gleichzeitig Bafög und AG 2 bekommen. Wenn du zur Schule oder auf die Uni gehst, bist du nicht arbeitslos und bekommst deswegen auch kein AG

entschulding hatte mich anscheinend nicht deutlich genug ausgedrückt :)

"Du kannst nicht gleichzeitig Bafög und AG 2 bekommen."

Doch, das geht manchmal schon.

wie? du kriegst kein hartz4 und bafög zusammen das gibt's nicht!

Doch. Das geht schon.

Was Midgarden, Klingenstadt und fairytales da von sich gegeben haben, erscheint mir frei von Wissen.

Was machst Du denn für eine Ausbildung? Bekommst Du den Bedarfssatz nach § 12 Abs. 1 BAföG (mtl. 212 €)? Wohnst Du bei Deinen Eltern?

Aha. "Annas Wohnanteil liegt bei 220 Euro, sodass sich ein fiktiver ALG-II-Bedarf von 543 Euro ergibt. Fiktiv ist der Bedarf deshalb, weil Anna als Studierende vom ALG II ausgeschlossen ist. Ihr Bedarf wird nur ermittelt, um herauszufinden, in welchem Umfang ihr Einkommen angerechnet wird." http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

@fairytales

Studenten, wie auch Schülern, und allen anderen, deren Ausbildung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, steht kein Anspruch auf ALG II (Arbeitslosengeld II), Hartz IV, oder Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, zu, § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II und § 22 SGB XII.

Nicht bei den Eltern wohnende, kinderlose, ordentlich studierende BAföG-Empfänger haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/alg-ii-bafoeg-studium.html

@fairytales

Von einem Beispiel auf alle BAföG-EmpfängerInnen zu schließen, entbehrt jeder Logik.

Es gibt Gruppen von Studierenden und Schülern, die sehr wohl ergänzend HartzIV bekommen können, ohne unter die Ausschlussregelung nach § 7 Abs. 5 SGB II zu fallen. Steht alles in § 7 Abs. 6 und § 22 Abs. 7 SGB II.

@Steeler

Das ist ja auch ein fiktives Beispiel, das nicht ich erfunden habe, um die allgemeine Situation darzulegen. Die Quellen hab ich ja angegeben.

@fairytales

Warum verschweigst Du die Regelungen nach § 7 Abs. 6 und § 22 Abs. 7 SGB II?

@fairytales

"Das ist ja auch ein fiktives Beispiel,..."

Genau das! :) Und nicht mehr...

@Steeler

nicht streiten ;)

@BiGBeaF

Dass es fiktiv ist, macht es nicht falsch. Meine Güte, du solltest vielleicht mal ein bisschen runterkommen.

@fairytales

Ich bin ganz ruhig und unten.

Ich habe auf diese Deine Aussage reagiert: "Du kannst nicht gleichzeitig Bafög und AG 2 bekommen." Die grundsätzlich unzutreffend ist und sich beim Fragesteller auch als falsch herausgestellt hat.

Und damit ist's auch gut jetzt.

ja 212 € Regelsatz und wohne bei meinen eltern

@BiGBeaF

Okay.

Nach meiner Kenntnis werden dann davon 80 % auf Deinen HartzIV-Satz angerechnet (Lebensunterhalt). Der zwanzigprozentige Anteil für die Ausbildungskosten bleibt frei.

Bin aber kein HartzIV-Experte; vllt weiß jmd vom Fach das noch besser.

@Steeler

Danke schonmal, wie du bereits gesagt hast, villt kennt sich da noch jemand besser aus und kann das bestätigen.

Hier meinen einige dasselbe und drücken sich nur ein wenig verquer aus.

Tatsächlich schließen sich Regelleistung nach dem SGB II und Bafög aus, nicht aber die hier zitierte Zahlung von "Nicht gedeckte Kosten für Unterkunft und Heizung". Das hat man nämlich mal eingeführt, weil zu viele Bafög- Empfänger ihre Ausbildung abgebrochen haben, da sie entweder die Miete am Ausbildungsort nicht aufbringen konnten oder den Regelsatz (als Existenzminimum) nicht mehr zur Verfügung hatten.