Arbeitslosengeld,Wohngeld,Kitakosten?

3 Antworten

Du solltest dir zunächst einmal kostenlose Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag aus dem Internet suchen und da einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Die Mindesteinkommen für beide Leistungen erreicht ihr auf jeden Fall schon einmal.

Beim Wohngeld sind das min. 80 % vom Grundbedarf nach dem SGB - ll, also von dem, was euch ohne Einkommen vom Jobcenter an ALG - 2 oder besser Hartz - lV und für das Kind unter 15 Jahren Sozialgeld zustehen würde.

Das sind derzeit 2 x 404 € Regelbedarf für die Erwachsenen und 285 € Regelbedarf für das Kind, dazu kommt dann min.noch die Warmmiete von 485 €, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Die 485 € werden zwar dann auf 3 Personen verteilt, spielt aber hier erst einmal keine Rolle, weil das nur beim Jobcenter der Fall sein würde.

Ihr hättet also einen Bedarf von min. 1093 € für die Regelbedarfe + min.noch diese 485 € für die Warmmiete = min. 1578 €, aufgerundet also 1600 € pro Monat.

Bei min. 80 % liegt das Mindesteinkommen bei 1280 € und das erreicht ihr ja schon ohne dem Kindergeld von derzeit 219 €.

Das Kindergeld zählt beim Wohngeld und Kinderzuschlag zwar nicht als anrechenbares Einkommen, kann aber helfen das Mindesteinkommen zu erreichen bzw. einen Anspruch zu sichern.

Denn Kinderzuschlag käme nur dann in Betracht, wenn der genannte Grundbedarf mit dem gesamten Einkommen inkl. Wohngeld und den max. möglichen Kinderzuschlag von 209 € pro Kind gedeckt werden könnte.

Sonst bliebe nur evtl. Wohngeld, oder ihr müsstet dann Leistungen beim Jobcenter beantragen, auch dafür findest Du im Internet einen kostenlosen ALG - 2 Rechner.

Nur wird da voraussichtlich kein bzw. nicht viel Anspruch bestehen, weil euer Bedarf wie gesagt bei min. 1578 € liegt, euer Einkommen aber bei 1400 € + 219 € Kindergeld = 1619 € liegt.

Das würde dann vorerst einen Überschuss von angenommen um die 41 € ergeben, dass Kindergeld wird im Regelfall voll als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Auf das ALG - 1 könnt ihr dann min. jeweils 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, wenn ihr nicht noch ein Auto habt, da könnten auch noch die Beiträge für die Haftpflicht abgesetzt werden.

Der Betrag einer möglichen Aufstockung würde also so gering ausfallen, dass euch das Jobcenter dann ggf. zur Beantragung von vorrangigen Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag auffordern würde.

Kommt natürlich auch darauf an, wie lange noch Anspruch bei der Agentur für Arbeit bestehen würde.

Schreib' doch einfach ein arbeitsloses Paar und sein Baby :)

Mit Kitageld kenne ich mich nicht aus. Wohngeld könnte in Verbindung mit ALG 1 funktionieren.

Du kannst online mal ALG 2 - Rechner mit Euren Daten füttern - vielleicht könnt Ihr aufstockendes ALG 2 bekommen.

Ansonsten fallen mir Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und dergleichen ein.

Einfach mal googeln :)

talena87  08.03.2022, 08:04

kinderzuschlag setzt ein mindesteinkommen voraus. elterngeld wird wohl durch sein und kindergled werden sie schon erhalten

Agamemnon712  08.03.2022, 08:12
@talena87

Es war nach zusätzlichen Geldern gefragt. Welche von den von mir Vorgeschlagenen für die/den FS in Frage kommen, muß sie/er selbst herausfinden :)

isomatte  08.03.2022, 09:12
@talena87

Elterngeld muss durch sein, weil eine Voraussetzung beim ALG - 1 Verfügbarkeit ist, sonst würde kein Anspruch darauf bestehen.

Auch beim Wohngeld ist ein Mindesteinkommen erforderlich und wenn sie das erreichen, was hier der Fall ist, dann erreichen sie auch das vom Kinderzuschlag, liegt bei alleinerziehenden bei min. 600 € und bei Paaren bei min. 900 € Brutto pro Monat.

talena87  08.03.2022, 09:19
@Agamemnon712

dann sag ihr doch was in frage kommt

wenn alg1 bezogen wird, kann wohngeld geprüft werden. weiterhin ist es möglich bei der kitastelle anzufragen in der gemeindeverwaltung ob kitakosten anteilig oder voll übernommen werden können. erfolgt ebenfalls auf antrag.