Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tach,

was soll denn da Betrug sein?

Zum Betrug gehört es, sich vorsätzlich einen so genannten Vermögensvorteil zu Laste Anderer zu verschaffen.

Die Blödheit von dem Freund will ich hier nicht bewerten.

Einen Vermögensvorteil hat er sich nach deuner Schilderung offenbar nicht verschafft.

Geswchädigt wurde scheinbar auch keiner, weil der Anspruch möglicherweise sogar höher gewesen sein kann.

Weiterhin gehört zum Betrug unbedingt der Vorsatz.

Versehentlich betrügen gibts nicht.

Man müsste als auch nachweisen, dass der sich extra bereichern wollte.

Der Vorworf dürfte, nach deiner Schilderung, sowohl an der Bereicherung, als auch an der Nachweisbarkeit des Vorsatzes scheitern.

Ihr solltet aber unbedingt zu nem Anwalt gehen.

Beratungshilfe und PKH kann man beim örtlichen Amtsgericht beantragen.

thinking1 
Fragesteller
 06.05.2012, 10:07

Ja, das stimmt, einen Vorteil hatte nur das Arbeitsamt, weil sie weniger zahlen mussten. Und jetzt machen sie auch noch Ärger deswegen. Vielen Dank für die interessante Antwort.

VirtualSelf  06.05.2012, 10:47
@thinking1

Ja, das stimmt, einen Vorteil hatte nur das Arbeitsamt,

Eine bermerkenswerte Argumentation: dein Freund braucht sich nicht an geltendes Recht zu halten, weil der Staat dadurch möglicherweise Geld spart ...

Diesen Gedanken sollte man weiterspinnen: weil Verwarn- und Bußgelder möglicherweise nicht kostendecken sind, sollte man drauf verzichten ... und Knast ist auch ziemlich teuer ... hey .. verzichten wir doch auf solch teure Eskapaden ... Rechtsdurchsetzung nur noch, wenn dem Staat pekuniär etwas einbringt ...

Man, man, man ...

Meinereiner67  06.05.2012, 11:17
@VirtualSelf

dein Freund braucht sich nicht an geltendes Recht zu halten, weil der Staat dadurch möglicherweise Geld spart

Das würde ja bedeuten, dss man vepflichtet wäre, sämtliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. mann MUSS ja nix beantragen.

Was ich an der Schilderung der Fragestellerin alledings nicht verstehe, ist, wie der Jobcenter darauf kommt.

Wen der Freund doch nur für sich alleine Hartz 4 bekommt und selbst ne Wohnung hat, hat doch die Freundin mit dem Kind da gar nix mit zu tun.

Jeder Hartzer kann Freunde besuchen und auch da übernachten.

Oder hat sich der Freund soo dämlich angestellt, das irgendein neidischer Nachbar Stasi gespielt hat?

Wie gesagt, auch als Hartzer darf man bei Bekannten o. Freunden übernachten.

Lt Mietrecht geht das problemlos bis zu 6 Wochen.

Wenn der also 1 - 2 mal die Woche in der "eigenen Wohnung" gepennt hat, dürfte das kein Problem sein.

Damit hätte der Freund seine egene Haushaltsführung und damir anspruch auf sein Hass 4.

Was die Freundin macht ist dabei völlig egal, wennn die selbst nicht Hass 4 bezieht.

Mit der eigenen Wohnung des Freundes, die er ja auch bewohnt besteht selbstverständlich keine Bedarfsgemeinschaft mit der Freundin.

Wie gesagt, vorübergehend darf der wohnen bei wem er will.

Das bedarf aber einer "richtigen" Argumentation.

Scheinbar ist der Freund etwas unterbelichtet. - Ich vermute, der hat sich irgendwo verplappert.

Dass der seine "eigene Wohnung" möglicherweise nicht bewohnt, muss ihm erstmal nachgewiesen werden.

Dazu reicht es nicht, wenn ein Stasischerge behauptet, "den hab ich schon n paar Wochen nicht gesehen."

Wie hätte ich das zu verstehen?

Wenn ich Hartzer bin, bin ich an die Wohnung gefesselt? Muss ich mich auch an- und abmelden wenn ichmal weg bin?

Darf ich als Hartzer nicht bei Bekannten oder Freunden übernachten?

Das setzt selbstverständlich voraus, dass der Hartzer, bzw in diesem Fall der Freund der Fragestellerin, seine Post mindestens alle 2 Tage holt und auch erreichbar ist.

Wenn natürlich in der Wohnung des Freundes der Postkasten nie geleert wird und der Übervoll ist, sollte das zu denken geben.

Wenn dadurch evtl Termine verschlampt wurden usw. muss mn sich nicht wundern dass der Sachbearbeiter des Jobcenters reagiert.

Wenn Termine verschlampt werden und Post nicht beantwortet wird, schickten die vom Jobcenter auch gerne und durchaus berechtigt den Außendienst zur Kontrolle raus.

Wie gesagt, ich kann mir das nur so vorstellen, dass der Freund etwas untebelichtet ist und durch verschlampte Termine und nichtbeachtete Post vom Jobcenter die Munition selbst liefert.

Der Außendienst des Jobcenters fragt selbstverständlich dann auch bei den Nachbarn usw. wann u. wie oft der "Kunde" daheim ist.

Ergeben sich daraus Unklarheiten, wird logischerweise reagiert.

VirtualSelf  06.05.2012, 14:43
@Meinereiner67

Das würde ja bedeuten, dss man vepflichtet wäre, sämtliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. mann MUSS ja nix beantragen.

Das bedeutet: WENN man etwas beantragt, DANN hat man sich an das zugrunde liegende Recht zuhalten.

Ansonsten hast du mit deinen übrigen Ausführungen Recht: das Jobcenter muss nachweisen, dass der Lebensmittelpunkt woanders als an der Meldeadresse liegt bzw. muss einen Verstoß gegen die EAO dezidiert nachweisen.. Ist faktisch nur möglich, wenn sich der Antragsteller unglaublich dämlich anstellt.

thinking1 
Fragesteller
 06.05.2012, 20:26
@Meinereiner67

Sehr ausführliche Antwort, vielen Dank. Wir vermuten auch, dass irgendjemand meinen Freund verpetzt hat. Er hat eben jeden Tag in meiner Wohnung geschlafen und nie in seiner. Außerdem hat ja das Arbeitsamt seine Kontoauszüge. Da kann man sehen, dass er nur 7 Euro monatlich für Strom bezahlt. Am Stromverbrauch können die auch sehen, dass er wirklich nie daheim ist.

Meinereiner67  07.05.2012, 04:43
@thinking1

Moin,

die geringen Stromabschläge sind zwar verdächtig, aber für sich noch kein Indiz.

Für den Strom muss er sebst aus den Regelleistungen sorgen, d.h. das geht den Jobcenter garnix an, wie er Licht in die Bude kriegt.

Nur mal zum Durchkauen im Trockendock:

Strafgesetzbuch § 263 Betrug: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."

Danach lese man Wikipedia-Strafmaß - http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmaß -, da stehen alle Urteils-Möglichkeiten und - Wahrscheinlichkeiten aufgelistet,

von der Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldbuße im minder schweren Fall

über Bewährungsstrafen, die üblich sind in einfachen Fällen, wenn man noch keine einschlägige Vorstrafe hat, also wegen Betrugs,

bis hin zu Sozialstunden, die man leisten muss, um eine Strafe abzuwehren,

und natürlich die üblichen Tagessätze an Geldstrafen, bei Langzeitarbeitslosen also meist 10,- pro Tag,

und manchmal gibt es auch Knast, meist in ganz schweren Fällen, aber auch da selten beim ersten Mal,

und dann gibt es noch Freigang nach einer Weile Haft, und zudem noch frühere Entlassung wegen guter Führung.

Knast wird also selten so heiß gegessen, wie er geurteilt wird, und geurteilt wird er auch nicht so oft wie gedacht. Zumindest nicht bei Ersttätern.

Gruß aus Berlin, Gerd

Schwer zu sagen. Das alles müsstet ihr beweisen.

Wenn Menschen z.B. arbeitslos sind und getrennte Wohnungen haben und das Arbeitsamt erfährt dann auf einmal, dass sie eigentlich einen gemeinsamen Haushalt haben, dann droht ärger. In eurem Fall könntest du so argumentieren, das du von deinem ersparten lebst. Es kann aber vor Gericht so ausgelegt werden, das du deinen Freund finanziell hilfst, also warum sollte er dann das gleiche Arbeitslosengeld bekommen.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ihr den Gegenbeweis erbringen müsst.

Am besten ihr redet mit eurem Anwalt.

Betrug ist Betrug. Da kommt es nicht in erster Linie auf die Höhe des "erschlichenen" Betrages an. Die Strafe wird in Tagessätzen ausgedrückt. Leider schützt ihn da seine Mittellosigkeit nicht. Wenn er nicht zahlen kann, wird die ersatzweise Haftstrafe fällig.

Wenn die Sache aber tatsächlich so gewesen ist, wie du sie hier schilderst, kann er ja vielleicht auf eine einsichtige Staatsanwaltschaft oder einen milden Richter hoffen.

Wer hat euch denn daran gehindert, diesen Antrag ordnungsgemäß zu stellen?

thinking1 
Fragesteller
 06.05.2012, 20:21

Er hat halt gedacht, er hat ein Recht auf ALG II mit seiner eigenen Wohnung. Ich wollte mit dem Arbeitsamt nichts zu schaffen haben und habe keinen Antrag gestellt damals. Meinst Du, mein Freund muss ins Gefängnis? Er könnte doch anstelle einer Geldstrafe Sozialstunden abarbeiten müssen?

Man geht da von einer Lebensgemeinschaft aus und evtl. auch davon, dass du deinen Freund während des Bezuges von ALG II unterstützt haben könntest. Er somit weniger ALG II bekommen hätte. Das wird ihm wohl angelastet. Da er sich überwiegend bei dir aufgehalten hat, geht das Amt auch davon aus, dass ihm dadurch weniger Kosten entstanden sind und er demzufolge zuviel ALG II bezog. Er hat dem Amt diese Situation offenbar verschwiegen und da kennen die kein Pardon. Welche Strafe da zu erwarten ist, kann man so nicht sagen. Hat er absichtlich verschwiegen, dass er bei dir wohnt ? Dann wäre das auch eine Frage wegen des Wohngeldzuschusses usw. Er soll sich einen Anwalt nehmen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht stellen. Dann kostet ihn der Anwalt nichts.

thinking1 
Fragesteller
 06.05.2012, 10:04

Er hat nicht absichtlich verschwiegen, dass er sich bei mir aufhielt. Er ist der Ansicht, dass er nach 20 Jahren Arbeit und ohne eigenes Geld ein Recht auf ALG II hat. Er wusste gar nicht, dass es Ärger gibt, wenn er immer bei mir ist.

Ontario  06.05.2012, 10:28
@thinking1

Für das Amt spielt es keine Rolle, welche Ansicht dein Freund vertritt. Klar hat er ein Recht auf ALG II, so er arbeitslos wird. Die Höhe des ALG II ist aber auch an Bedingungen geknüpft und darüber kann das Amt Auskunft geben. Unwissenheit schützt nun mal nciht vor Strafen. Es gibt seitenlange Scripten über die Bedingungen beim Bezug von ALG II. Da wird auch daraufhingewiesen, wann mit Kürzungen ect. zu rechnen ist. Wie schon in meiner vorausgegangenen Antwort erwähnt. Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Der Anwalt wird dann alles weitere mit euch besprechen.

Meinereiner67  06.05.2012, 11:23
@Ontario

So wird das wohl sein, dass der Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht.

Er ist der Ansicht, dass er nach 20 Jahren Arbeit und ohne eigenes Geld ein Recht auf ALG II hat

Unglaublich!

Das bestärkt meine Ansicht, dass der Freund offenbar etwas unterbelichtet ist.

Als er Hass 4 beantragt hat, ist er belehrt worden und hat dem auch zugestimmt, dass er jede Änderung von sich aus mitteilen muss.