Was für ein Auto darf ein ALG II-Bezieher besitzen?

9 Antworten

Also es ist so, dass das teuerste deiner Fahrzeuge einen Wert bis 7500 Euro haben darf. Die Zweitfahrzeuge spielen dann nicht mehr in diesen Freibetrag rein. Ist dein Erstauto also 4000 Euro wert, und dein Zweitauto 3500 Euro darf dein Zweitauto als Vermögenswert angerechnet werden. Also es gilt dann aber auch wieder 1500 Euro pro Lebensjahr darst du haben zuzüglich 750 Euro. Also 30 mal 150 sind 4500 plus 750 sind 5250. somit könntest du auch den zweit- oder drittwagen oder motorrad behalten, wenn du diese Grenze nicht überschreitest. Beachte aber, dass du evt. noch anderes Vermögen wie Sparbücher oder Bausparverträge hast, die ja auch die 150 Euro pro lebensjahr schon mindern...

oh... schon ganz schön alt die Frage, habe es eben erst bemerkt :-)))

Ja, man darf den allgemeinen Betrag für Schonvermögen auch auf das Auto rechnen.

Es sind aber 150,00 Euro pro Lebensjahr.

Grundsätzlich wurde ein Auto mit einem Wert von bis zu 7500,00 Euro als angemessen geurteilt (unabhängig vom eigentlichen Vermögensfreibetrag).

Auch ein 2. KFZ ist durchaus möglich, wenn die Freibeträge eingehalten werden.

Bist Du Dir mit dem Zweit-Fahrzeug sicher? Kann man das irgendwo nachlesen? Hab leider noch nichts bei meiner Suche hierzu gefunden.

@bennybg

Es kann Dir niemand vorschreiben, wie Du Dein Vermögen anlegst. Der eine hat einen Sparbrief, der nächste einen Goldbarren, dann gibts die mit nem Bild eines berühmten Malers oder auch manche, die einen Oldtimer in der Garage haben. Wertanlagen gibt es viele.

Den Arbeitsagenturen galt bislang im Regelfall nur ein KFZ mit einem aktuellen Wert bis 5.000 Euro als angemessen bei Arbeitslosengeld II Bezug. Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Auto oder Motorrad bis zu einem Wert von 7.500 Euro angemessen ist. Erst der darüber hinausgehende Wert eines KFZ zählt zum anrechenbaren Vermögen des Arbeitslosengeld II Beziehers. (BSG September 2007 AZ: B 14/7b AS 66/06 R) Und in Sonderfällen darf ein Kraftfahrzeug - z. B. mit einer Sonderausstattung für Behinderte - auch entsprechend mehr wert sein.

Da gibt es keinen Pauschalen Wert. Bis 2000Euro ist normal kein Problem, kommt auf den Sachbearbeiter an, es liegt in seiner Hand

5000 bis 7500 . Zusätzlich kein Zweitfahrzeug . Kann man von Alg 2 auch gar nicht Unterhalten . Da hat man es schon schwer sich und ein Auto durchzubringen . Das mit den 200 stimmt auch nicht mehr 150 pro Lebensjahr - früher waren es 250 .Merkelschön hat es geändert . Auch die meisten Altersvorsorgeversicherungen muss man auflösen oder Stilllegen bis man über 60 ist .

So ein Motorrad mit Saisonkennzeichen kostet mit Steuern und Versicherung etwa 80 Euro im Jahr - und Sprit braucht nur das Fahrzeug mit dem gefahren wird. Möglich wäre es bei einer günstigen Autovrsicherung also sicherlich schon. - Frage ist nur, was sagt das Amt in so einem Fall?