Ist sowas strafbar und kann man das zurückverfolgen?

2 Antworten

Wenn er einen guten Proxy bzw. Vpn hatte dann eher nicht. Ansonsten ist halt die Frage ob mehrere Personen im Haushalt leben. Falls ja dann kann man ihm selber die Tat schlecht nachweisen, denn es könnten auch andere Personen im Haushalt sein. Im Zweifel für den Angeklagten.

und wie "bekommt" man einen guten proxy bzw vpn? xD

kenne mich damit nicht so gut aus

Das Internet ist weder ein rechtsfreier, noch ein anonymer Raum. Von daher kann das, was dein Freund da gemacht haben, als Betrug oder anderes ausgelegt werden.
Zurückverfolgen lässt sich sowas ganz leicht über die IP des Computers.

Und was droht ihm dann für eine Strafe?

@Cristoph112233

Ich bin kein Richter.
Aber zumindest mal wird er wohl die erschlichenen Leistungen, also diese 630 Euro zurück zahlen müssen.
Dann ist entscheidend wie alt er ist, ob er vorbestraft ist und was genau angezeigt wird. Betrug wäre zum Beispiel laut StGB §263 mit Strafen bis zu 5 Jahren bestraft.