Ist rechtlich ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Lehrer und volljähriger Schülerin möglich?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja, es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet. 83%
Nein, das verstieße gegen geltendes Recht. 17%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich wäre sogar eine Liebesbeziehung erlaubt, da du Volljährig bist. Allerdings könnte dies dienstrechtliche Konsequenzen für den Lehrer nach sich ziehen. An einem reinen freundschaftlichen Verhältnis ist aber nichts auszusetzen. Um Sicherzugehen würde ich das Ganze aber der Schulleitung offenlegen.

Ja, es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet.

Gegen freundschaftliche Beziehungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Das sollte allerdings nicht dazu führen, dass Deine Mitschüler das Gefühl haben, dass Du in irgendeiner Weise deswegen bevorzugt wirst.

Ja, es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet.

Gesetzlich verboten ist so etwas nicht, aber es wird generell nicht so gerne gesehen, wenn Lehrer und Schüler ein zu gutes privates Verhältnis haben, da dann eben interessenskonflikte daraus entstehen können (ist schwerer, jemandem eine schlechte Note zu geben z.B.). Auch bei Facebook ist es zwar erlaubt, mit Schülern befreundet zu sein, aber auch das wird nicht gerne gesehen.

Kann halt passieren, dass dem Lehrer irgendwann dann die Objektivität fehlt oder ihm dies eben vorgeworfen werden kann, auch von anderen Schülern, wenn Noten streitig sind.

Ja, es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet.

Gesetzlich verboten sind nur Beziehungen zwischen Lehrern oder anderen Betreuungspersonen, gegenüber denen man abhängig ist, und minderjährigen Schülerinnnen/Schülern/betreuten Personen. So steht es im Strafgesetzbuch.

bei einer Ausbildung besteht aber ein Abhängigkeitsverhältnis

@Mismid

Das ist völlig schnuppe, wenn im Gesetz nur von Abhängigkeitsverhältnissen minderjähriger Personen die Rede ist.

Dann müsste es ja auch verboten sein, wenn ein Professor etwas mit einer 30jährigen Studentin hat (oder es gibt ja auch 50jährige Studenten und Studentinnen).

@Paguangare

Panguare... Überleg mal, warum der Gesetzgeber diese (Schutz)Gesetze erlassen hat!!!

Es gibt im Betreuungsverhältnis auch Schutzbefohlene, die Erwachsene sind!!! Denkst du, so ein geiler Pfleger darf da einfach mal ran???

Nach deiner Version hieße das, "Alles was über 18 ist..... hat somit Pech

@Problemmanager

Hallo Problemmanager,

laut § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

sind nur Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) als Schutzbefohlene von der gesetzlichen Regelung über den sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener betroffen.

Was du mit dem Beispiel des "geilen Pflegers" meinst, ist § 179 StGB "Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger".

Eine 23jährige Berufsschülerin, die gerne mit einem 29jährigen Berufsschullehrer befreundet sein will, braucht jedoch keinen gesetzlichen Schutz vor einer solchen Beziehung.

Ja, es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet.

Also ab und zu ... ja, du darfst mit deinem Lehrer befreundet sein.... ...... .... ....... .......... ......