Beziehung zwischen volljährigem Trainer und 14-jähriger?

6 Antworten

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  • Ob sexuelle Handlungen zwischen zwei Personen erlaubt sind, hängt vom Alter der beiden beteiligten Personen ab. Für Petting gilt dabei das gleiche wie für Sex.
  • Man kann daher keine generelle Antwort auf Deine Frage geben, sondern nur in Tabellenform. Eine leicht zu verstehende Übersicht findest Du hier: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
  • Bei der Regelung zum Alter geht es vorrangig darum, den jüngeren von beiden zu beschützen -- und zwar vor Ausnutzung seiner geringeren Reife. Man unterstellt also (überwiegend zu recht), dass die Reife und Fähigkeit zum einvernehmlichen Sexualkontakt während der Pubertär sprunghaft ansteigt und ältere Teilnehmer grundsätzlich überlegen sind. Sie könnten den jüngeren durch Druck, Erwartungshaltung, täuschende Argumentationen überreden, Sex zu haben, den sie realistisch betrachtet vielleicht nicht wollen würden, wenn sie alle Folgen übersehen könnten.
  • Wenn sie 14 und er 18 ist und er dann auch noch Schutzbefohlener, Ausbilder oder Trainer, dann ist diese Beziehung NICHT ERLAUBT.
  • Ich rate ganz nachdrücklich von solchen Beziehungen ab, da wirklich ausnahmslos das Missverhältnis der Reife ausgenutzt wird und es einfach abgrundtief unmoralisch ist.

Wenn sie 14 und er 18 ist und er dann auch noch Schutzbefohlener, Ausbilder oder Trainer, dann ist diese Beziehung NICHT ERLAUBT.

Das ist, zumal in dieser Absolutheit, schlicht falsch!

Beispiele:

Ich rate ganz nachdrücklich von solchen Beziehungen ab, da wirklich ausnahmslos das Missverhältnis der Reife ausgenutzt wird und es einfach abgrundtief unmoralisch ist.

Genau deswegen haben wir Gesetze (und Jugendliche Rechte), damit man nicht auf die persönlichen (und mehr oder weniger fragwürdigen) "Moralvorstellungen" irgendwelcher Zeitgenossen angewiesen ist.

Aufgreund der Tatsache, das es ihr Trainer ist, ist die Sache zumindest heikel, wenn nicht sogar verboten.

" § 174 [Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen]

(1) Wer sexuelle Handlungen

an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

Ich würd mal sagen, das ist "Betreuung in der Lebensführung"

Definitiv ist es aber ein Abhängigkeitsverhältnis. als strafbar.

Die Tatsache, dass er Trainer ist, stellt noch keine Strafbarkeit dar!

Die Tatsache, dass er IHR Trainer ist, rückt sie aber in den Bereich der Schutzbefohlenen und Abhängigkeiten nach StGB und schon fängt die Sache langsam an zu qualmen ;-)

@uncutparadise

In einem normalen Sportverein wird das kaum von Belang sein! Eine Gefahr bestünde eh nur, wenn ihre Eltern ihn anzeigen!

falls es keine richtlinien in eurem verein zu diesem punkt gibt, ist das glaube ich in ordnung

Diese Verbindung kann den Trainer den Job kosten.