Ist in der Warmmiete, Wasser, Strom und Heizung dabei?

13 Antworten

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Unter dem Begriff Warmmiete versteht man den gesamten Mietbetrag, den ein Mieter an seinen Vermieter zu leisten hat. Dieser zu zahlende Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: Zuerst wird die Kaltmiete zu Grunde gelegt, sie entspricht einem Teil der Miete, den Teil der die alleinige Raumnutzung abdeckt. Durch die Nebenkostenabrechung werden die restlichen anfallen Kosten aufgelistet und gesondert ausgewiesen. Unter diese zusätzlichen anfallenden Kosten fallen: Müllabfuhr, warmes und kaltes Wasser, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss . Andere Kosten wie Strom und Telefon werden gesondert von dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Also entspricht die Warmmiete den gesamten Mietbetrag, den der Mieter an seinen Vermieter zu zahlen hat. Festgelegt wird dieser Betrag in dem sogenannten Mietvertrag. Gezahlt wird diese Miete immer zum ersten eines Monats. Warmmiete ist auch die Grundlage bei einer eventuellen Mietminderung. Anderseits hat auch der Vermieter das Recht auf eine Mieterhöhung. Somit ist er in der Lage, seine Miete an allgemeine Preissteigerungen anzupassen. Auch heute findet man immer noch Mietverträge, die eine Warmmiete ausgeben, bei denen die Nebenkosten jedoch nicht separat ausgewiesen werden.

DH

Leider ist die Antwort von almmichel trotz 3 x DH nicht korrekt, besser fehlerhaft, sogar falsch, selbst mit dem Prädikat „BESTE ANTWORT“. Grundsätzlich gilt lt. BGH WuM 2006, 518: „Die Vereinbarung einer Warmmiete ist nicht erlaubt“. Mancher glaubt, dass eine sog. Warmmiete sämtliche Kosten abdeckt, die im Rahmen des Mietverhältnisses anfallen. Doch im Mietrecht gibt es diesen Begriff nicht. Richtig ist „BRUTTOMIETE“. Diese beinhaltet einerseits die Nettomiete und andererseits die Heiz- und Nebenkosten (zusammengefasst als Betriebskosten bezeichnet). Als Betriebskosten dürfen nur die Kosten umgelegt werden, die in der Betriebskostenverordnung ausgewiesen sind und dementsprechend tatsächlich mietvertraglich auch vereinbart sind. Dabei ist zu beachten, dass auch eine Heizkostenpauschale, bei der alle Kosten mit einer monatlichen Zahlung endgültig abgegolten sind unzulässig ist (OLG Hamm RE WuM 85, 267; OLG Schleswig RE WuM 86, 330). Ausnahme ist dabei nur ein Gebäude mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, hier braucht nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn das vereinbart ist.
Die Miete ist am dritten Werktag des Monats fällig (Bruttomiete). Über die monatlichen Vorauszahlungen der Heiz- und Nebenkosten ist nach Ende des gesetzlich vorgeschriebenen 12monatigen Abrechnungszeitraumes innerhalb 12 Monaten abzurechnen.

Hey buddy :)

Nach allgemeiner Auffassung setzt sich die Miete aus zwei Bestandteilen zusammen. Diese sind die Grundmiete und die Betriebskosten. Die Grundmiete, häufig auch als Nettokaltmiete bezeichnet, ist der Kostenanteil für die bloße Gebrauchsüberlassung der Mietsache. Kommen die Betriebskosten hinzu, ist zwischen den sogenannten kalten und warmen Betriebskosten zu differenzieren.Die kalten Betriebskosten wiederum werden in kalte, kalte verbrauchsabhängige und warme Betriebskosten aufgeteilt.

Unter den Begriff Warmmiete fallen also die Kosten für die Heizung und, soweit nicht durch Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung an das Kaltwasser angeschlossen, auch Warmwasser.

Ansonsten entstehen in einer Wohnung für gewöhnlich noch Kosten für Strom, Telefon und auch der Rundfunkbeitrag.

Ich hoffe, das hilft! Liebe Grüße, Fine :)

warmmiete = kaltmiete + heizkosten-/nebenkostenvorschuss

alle weiteren kosten muss man selber tragen. kurz vor ende des jahres bekommt man i.d.R die Abrechnung vom Vorjahr, wo heiz- und nebenkosten mit dem gezahlten vorschuss verrechnet werden. achte dabei, dass der verschuss den du zahlen musst als mittelwert etwa 2,5€ pro qm beträgt (50qm -> ca: 125€)

Bei einer vereinbarten Warmmiete bekommt man keine Abrechnung und zahlt auch keinen Vorschuss, sondern eben nur den Warmmietbetrag. Bitte auf die Fragestellung achten!

hat almmichel gut erklärt.

Wichtig noch zu wissen:

die Nebenkosten werden 1 x im Jahr abgerechnet, dabei wird deine Vorauszahlung berücksichtigt und je nach Saldo musst du nachzahlen oder bekommst etwas zurück.