Mietvertrag steht Betriebskosten und Nebenkosten getrennt zu zählen sind.

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Eine Seite weiter steht: Die Nebenkostenpauschale ist auf das selbe Konto zu über weisen. Nach der Schlussabrechnung sind noch offene Beträge aus der Nebenkostenabrechnung auf das selbe Konto zu über weisen. Bei uberzahlung von Nebenkosten durch die monatliche Pauschale erfolgt ein Ausgleich durch die Vermieterin bis spätestens 1.Mai des Folge Jahres. Es ist keine Aufschlüsselung der genauen kosten. Daher reicht die Pauschale doch?

Bei einer Pauschale der Benekosten muss der Vermieter keine Abrechnung erstellen, darf nichts nachfordern muss aber auch nicht auszahlen.

Der Vermieter hat keine Ahnung wie ein Mietvertrag aussehen sollte und hat hier einiges falsch gemacht.

Man kann  sich bei den Nebenksosten einfach auf § 2 der Betriebskostenverornung berufen und man verlangt einen Nebenkostenvorauszahlung und nicht eine Pauschale.

MfG

Johnny

Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass es grundsätzlich um Betriebskosten geht, auch wenn landläufig der Begriff Nebenkosten verwendet wird. Das entspricht der gesetzlich festgeschriebenen Betriebskostenverordnung. Die kannst du gut und gern googlen. In der Praxis der Abrechnungen von ISTA, Techem, Bruneta etc. wird so verfahren, dass getrennt die Heiz- und Wassererwärmungskosten von den übrigen sog. Hausnebenkosten abgerechnet werden. Die Heizungs- und Wasserwärmungskosten sowie der Wasserverbrauch werden vom Dienstleister erfasst (und dem Mieter aufgebürdet). Alle anderen Daten werden vom Vermieter dem Dienstleister zugearbeitet. Der erstellt dann die Gesamtrechnung. Deren Kosten trägt der Vermieter, da Verwaltungskosten.

Vom Vermieter dürfen nur solche BK umgelegt werden die im Mietvertrag vereinbart sind. Es reicht aber auch der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung. Dann können sämtliche 16 dort erfassten Arten umgelegt werden, ohne sie nochmals aufzulisten. Allerdings dann nur solche, die tatsächlich auch angefallen sind.

 Da hier offensichtlich monatliche Vorauszahlungen definitiv vereinbart sind, ist über diese grundsätzlich einen 12 Monate umfassenden Zeitraum nach dessen Ende in den folgenden 12 Monaten (Abrechnungsfrist) abzurechnen. Wird die Abrechnung erst nach Ablauf der Frist zugestellt, gilt sie als verfristet und Nachzahlungen sind nicht mehr zu bezahlen, wohl aber Guthaben auszuzahlen. Und das zeitnah zur Zustellung der Abrechnung und nicht erst nach 4, 5 Monaten.

Abrechnungen sind nur wirksam, wenn sie formal korrekt sind. Das heißt, es müssen für jede Position der Gesamtverbrauch, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten für den Mieter benannt sein.

Inhaltliche (Rechenfehler etc.) darf der Mieter selbst korrigieren. Auch solche BK, die nicht vereinbart sind, darf er rausrechnen.

Wenn du die Abrechnung nicht nachvollziehen kannst oder andere Mängel findest, hast du Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche Originalrechnungen und -bescheide. Die gesetzliche Einspruchsfrist umfasst 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung.

Eine Anpassung ist von beiden Seiten möglich, das ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung.

Ich hoffe, dass du mit meiner Antwort was anfangen kannst und wünsche noch eine schönen Ostermontagrest.

MfG vom albatros

Getrennt erfaßt bedeutet nicht getrennt zu zahlen. Fragt sicherheitshalber noch mal den Vermieter.

Sind die Heizkosten in den monatlichen Vorauszahlungen an den Vermieter enthalten, sind 200 € übrigens zu wenig bei 120 m² und 4 Personen.

240 - 250 € sollten es mindestens sein.

Hi,

die Miete für eine Wohnung besteht immer aus der sogenannten Kaltmiete und den Nebenkosten. Die Nebenkosten sind dann Kosten für Heizung, Wasser (was Du als Betriebskosten bezeichnet hast) und alle anderen umlagefähigen Kosten wie bspw. Müllentsorgung. Strom bezahlt man in den meisten Fällen selbst, wobei es auch Mieten geben kann, die bereits eine Pauschale für Strom enthalten

Wenn Du nun feststellst, dass Du bezügliche der Miethöhe etwas anderes erwartet hattest wird es das beste sein, mit der Vermieterin schnellstmöglich zu reden :-)

lg

In der Regel ist es so, daß die Miete aus einer Kaltmiete (bei Euch 400,-€) und einer Nebenkostenvorauszahlung (bei Euch 200,-€) besteht, folglich sind an die Vermieterin monatlich 600,-€ zu überweisen.

Die Vermieterin ist dann bei monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen verpflichtet eine jährliche 12 monatige umfassene Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Je nach dem ist dann eine Nachzahlung an die Vermieterin zu leisten oder sie muß Euch ein evtl. Guthaben erstatten. Weiter können im Wege der Nebenkostenabrechnung folgende im Link aufgeführte Kosten auf die Mieter umlegen:

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Bezüglich des Stroms schließen die Mieter in der Regel selbst einen Energielieferungsvertrag mit dem Stromversorger ab. 

Durchschnittlich betragen in Deutschland die Nebenkosten zwischen 2,- und 3,-€ pro qm/Monat, und zwar unterschiedlich je nach Region und persönlichem Verbrauch. Da Eure Wohnung 120qm hat, könnte eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung von 200,-€ zu niedrig sein.