Warm Wasser und Heizung abgestellt?

8 Antworten

Natürlich dürfen die das!

Keine Kohle - keine Leistung!

Was sie tun können ist sich ganz ganz schnell an eine Schuldnerberatung wenden - da bekommen sie erklärt was wem zusteht und wie man es beantragt

Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen des Gläubigers. Es gibt keine Verpflichtung dazu.

Also ja, sie können das ablehnen.

Ich denke, sie hat Dir nicht alles erzählt oder bringt selber etwas durcheinander. Warmwasser und Heizung gehen normal über die Nebenkosten, die mit der Miete an den Vermieter bezahlt werden.

Es sei denn bei ihr geht Warmwasser und Heizung mit Strom, dann hat aber ein Vermieter nichts damit zu tun, sondern der Stromanbieter und Der kann die Stromlieferung einstellen, bis der Rückstand (Schulden) bezahlt ist. Der Stromanbieter muß keine Ratenzahlung akzeptieren und selbst wenn er es machen würde, wird der Strom erst wieder angestellt, wenn die offene Forderung bezahlt ist.

Von was leben Deine Freundin und ihre Mutter denn?

Ehrlich ich habe keine Ahnung da ich seit kurzem wieder mit ihr im Kontakt stehe ich weiß nur das sie arbeitslosen geld kriegt

@Klarzre225

ALG I oder ALG Ii. ALG II ist sozusagen “Sozialhilfe“.

Ja, das dürfen die.

Meistens lassen die Unternehmen aber trotzdem mit sich reden wenn man zumindest einen großen Teil der Forderung bezahlt, so mindestens die Hälfte.

Das es knapp ist jeden Monat ist nicht deren problem, aber wenn zumindest ein großteil kommt sollte es eigentlich überall machbar sein. Natürlich muss sie die laufenden kosten + rate decken können, sonst wird es zeit für einen Besuch beim sozialamt (wohngeld) oder Arbeitsamt bzgl. aufstockung.