Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete

11 Antworten

Die Kaltmiete ist das Geld, welches der Mieter für die Nutzung der Wohnfläche zahlt. Sie berechnet sich aus der Größe der Wohnung und dem Mietpreis in der Region.

Die Warmmiete beinhaltet verschiedene Nebenkosten und ist das Geld, welches der Mieter dem Vermieter jeden Monat überweisen muss. Welche Nebenkosten wirklich enthalten sind hängt allein vom Mietvertrag ab. "Warm" bedeutet also nicht unbedingt, dass die Heizkosten oder Strom enthalten sind, es ist KEIN All-Inclusive-Betrag!

Siehe auch:

http://www.anwaltonline.com/tips/warmmiete_-_kaltmiete_-_was_ist_das_eigentlich.html

Nein..in der Regel nicht. Strom beziehst Du über einen Stromanbieter und wie das mit dem Warmwasser ist..wenn Du ihn auch über Strom beziehst, dann bezahlst Du es auch beim Stromanbieter.

Es gibt natürlich Ausnahmen und Du solltest Deinen Vermieter danach fragen!

Unter dem Begriff Warmmiete versteht man den gesamten Mietbetrag, den ein Mieter an seinen Vermieter zu leisten hat. Dieser zu zahlende Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: Zuerst wird die Kaltmiete zu Grunde gelegt, sie entspricht einem Teil der Miete, den Teil der die alleinige Raumnutzung abdeckt. Durch die Nebenkostenabrechung werden die restlichen anfallen Kosten aufgelistet und gesondert ausgewiesen. Unter diese zusätzlichen anfallenden Kosten fallen: Müllabfuhr, warmes und kaltes Wasser, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss . Andere Kosten wie Strom und Telefon werden gesondert von dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Also entspricht die Warmmiete den gesamten Mietbetrag, den der Mieter an seinen Vermieter zu zahlen hat. Festgelegt wird dieser Betrag in dem sogenannten Mietvertrag. Gezahlt wird diese Miete immer zum ersten eines Monats. Warmmiete ist auch die Grundlage bei einer eventuellen Mietminderung. Anderseits hat auch der Vermieter das Recht auf eine Mieterhöhung. Somit ist er in der Lage, seine Miete an allgemeine Preissteigerungen anzupassen. Auch heute findet man immer noch Mietverträge, die eine Warmmiete ausgeben, bei denen die Nebenkosten jedoch nicht separat ausgewiesen werden

Es gibt die Nettokaltmiete und die Bruttokaltmiete.

Die Nettokaltmiete betrifft nur den reinen Quadratmeterpreis. Bei der Bruttokaltmiete kommen die kalten Betriebskosten mit hinzu.

Bei der Warmmiete sind auch die Heizkosten und evtl. auch die Warmwasserkosten (sofern du das warme Wasser nicht separat beziehst) enthalten. Das betrifft Wohnungen mit Fernwärme oder Blockheizungen auf Gas- oder Heizölbasis.

Wenn du deine Heizkosten selbst mit dem Energieversorger abrechnen musst (z. B. bei Gasetagenheizung oder Ofenheizung), kann der Vermieter nur eine Bruttokaltmiete verlangen. Warm ist immer mit Heizkosten!

Und Stromkosten haben mit der Miete überhaupt nichts zu tun, sondern müssen separat mit dem Energieversorger abgerechnet werden.

In der Warmmiete sind die Betriebs- und verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Warmwasser mit enthalten. Allerdings gehört Elektroenergie nicht zu den Positionen in der Miete. Dafür muß man mit einem Energieversorger einen seperaten Vetrag abschließen.