Warum muss Ich plötzlich Stromrechnung zahlen?

21 Antworten

Sich auf eine Position zurück zu ziehen " das ist meine erste Wohnung und ich bin Student " ist wohl eher eine Schutzbehauptung, die allerdings keine Wirkung entfalten kann.

Ein Stromlieferant kann nur eine Rechnung stellen, wenn zwischen ihm und dem Verbraucher ein Liefervertrag besteht. Dieser Liefervertrag kann auch konkludent zustande kommen, wenn der Verbraucher über einen Stromzähler Energie bezieht, die der rechnungsstellende Versorger liefert.

Bei der Herausgabe der Mietwohnung an den Mieter hat der Vermieter die Pflicht alle Zählerstände (Gas, T-Wasser, W-Wasser, Strom) abzulesen und den Mieter auf Besonderheiten der eigenständigen Bezahlung hinzuweisen.

In den gängigen Wohnungsübergabeprotokollen sind die Zählerstände aufzuführen. Im Mietvertrag kann in der Aufstellung der Betriebskosten auch der Stromverbrauch aufgeführt sein, was aber eher unüblich wäre. Hier sollte dennoch genau nachgeschaut werden.

Nach Auszug des Vormieters erfolgt in der Regel eine Abmeldung des Verbrauchers beim Versorger. Daher hätte sich ein neuer Mieter wieder anzumelden oder mit dem Versorger seiner Wahl einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vermutlich ist dein Vermieter hier nicht allgemeinen Richtlinien gefolgt und hat selbst dem Versorger dich als Verbraucher gemeldet, nachdem ihm der Versorger eine Rechnung gestellt hat, die du hättest gekommen müssen.

Du solltest hier das Gespräch mit dem Vermieter über deinen Stromverbrauch führen, dir Kosten nachweisen lassen und eine neue Abschlagszahlung mit dem Versorger vereinbaren.

Bevor ich einen Mietvertrag unterschreibe, schaue ich kleinlichst in den Details nach, welche Dinge in den Nebenkosten enthalten sind (und wie diese abgerechnet werden) und welche noch on-top kommen. Dazu zählen u.a. Heizung, Gas, Strom, Kabelanschluss, aber auch Regelungen zu Hausreinigung, Schneeräumung usw.

Während Wasser und Heizung teilweise noch pauschal (nach qm, Kalendermonat, Bewohner) abgerechnet wird (aber zunehmend rückläufig), ist es beim Strom äußerst unüblich (vielleicht noch bei einer Zimmermiete)

Und ja, Du hattest Glück, dass Vattenfall bei Auszug des Vormieters den Strom nicht abgeklemmt hatte. Wahrscheinlich haben sie mit der Zeit gemerkt, dass es Verbraucher hat und da Du Dich nicht angemeldet hast, wurde beim Vermieter nachgefragt. Die 97€ können jetzt entweder der Verbrauch des Vormieters sein, der bis zur Jahresrechnung als Vorzahlung herangezogen wird, oder aber schon Dein Verbrauch der letzten Monate.

...,Du hattest Glück, ...

Mit Glück hat das wohl weniger etwas zu tun.

Wenn sich ein Vormieter abmeldet, liefert der Grundversorger (ich glaube, das muß er sogar) zunächst einmal den Strom weiter. Dem Vermieter wird dann, solange es keine neuen Mieter gibt, eine minimale Monatspauschale berechnet.

Abgeklemmt wird nur, wenn ein gemeldeter Nutzer die Strompauschale nach den üblichen Mahnungen lange genug nicht bezahlt.

Strom ist in den allermeisten Fällen nicht in den Mietnebenkosten enthalten. Schaue in den Mietvertrag, dort muss aufgelistet sein, aus welchen Komponenten sich die Nebenkosten zusammensetzen. Außerdem muss die jährliche Nebenkostenabrechnung darüber Auskunft geben, für welche Positionen der Nebenkosten du anteilsmäßig wie viel (im Voraus) gezahlt hast und wie hoch deine Nebenkostennachzahlung oder das zu erstattende Guthaben ist.

Stromkosten sind in keinem Fall Bestandteil der Nebenkosten aus dem Mietvertrag.

Die Stromversorger ermitteln eine monatliche Vorauszahlung der Stromkosten. Nach Ablauf des Jahres wird eine Abrechnung des exakten Verbrauchs erstellt, auf deren Grundlage sowohl eine Erstattung des zu viel Gezahlten als auch eine mögliche Nachzahlung ermittelt wird.

Die Vorauszahlung wird dem Ergebnis dieser Abrechnung für das Folgejahr angepasst.

Der Abschlag kann sich jedes Jahr ändern. Wenn er jetzt wieder so viel verbraucht bzw. noch mehr als letztes Jahr, muss er vielleicht nächstes Jahr 125€ Abschlag zahlen.

@regenbrause19

Denkbar wäre auch, dass diese 97 Euro daraus resultieren, dass im Vorjahr nichts gezahlt wurde. Wenn ich von mir ausgehe mit 50 Euro in einer Vier-Zimmer-Wohnung wäre das doch ein utopischer Verbrauch.

@NicolasChamfort

Ich kenne einen Fall wo im Monat mehr als 450€ Strom verbraucht wurden. Zum Schluss kam dann eine Nachzahlung von mehr als 5000€ obwohl jeden Monat 120€ gezahlt wurden.

Der hohe Verbraucht ist auf die Heizung zurückzuführen, da mit externen Heizern in einem 250m² Haus nur mit Strom geheizt wurde.

Er sollte mal schauen mit was geheizt wird.

Das ist die normalste Sache der Welt.

Kosten für Elektroenergie sind im Regelfall nicht Bestandteil des Mietzinses.

Wird eine Wohnung neu bezogen, erhält der Grundversorger vom Vermieter eine Mitteilung, da sonst der Vermieter als Vertragspartner gegenüber dem Versorgungsunternehmen gilt.

Der Versorger ordnet dann anhand der übermittelten Personenzahl den Zählpunkt in ein Standardlastprofil ein, aus welchem sich die ersten Abschläge ergeben.

Mit der ersten Jahesrechnung auf der Grundlage einer Zählerablesung ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder es wird festgestellt, dass die Abschläge zu hoch gewesen sind.

Waren die Abschläge zu hoch, erfolgt eine Herabsetzung künftiger Abschläge, dabei werden in der Vergangenheit zu viel gezahlte Beträge mit Abschlägen in der Zukunkunft verrechnet.

Günter