Ist es verboten ein Hakenkreuz samt Reichsadler als Hintergrundbild auf dem Handy zu haben?

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https://www.youtube.com/watch?v=Wb0_4DIUKbI

Hi, das ist manchesmal eine Interpretationssache. Wie meist bei "Gedankenverbrechen" Es kommt primär darauf an, ob das vermutliche NS-Symbol werbend, abwertend oder rein historisch gemeint ist. Eine durchgestrichene Swastika im Mülleimer bspw. bspw. war längere Zeit verboten, ist jetzt aber als Antinazisymbol erlaubt. Eine Odal-Rune als Rangabzeichen für den Hauptfeldwebel ist erlaubt, als Abzeichen einer rechts stehenden Organisation verboten.

Eine Swastika ist hierzulande verboten, ist aber noch heute offizielles Zeichen in finnischen Dienstflaggen. Auch in Panama gibts eine Landesflagge mit reverser Swastika.

Möglicherweise aber handelt es sich bei Deiner Handy Beobachtung um ein Bild aus der Verfilmung eines Parallelweltromanes von Philip K. Dick "the Man in the Highcastle"bei Amazon? Siehe Video. Das dürfte dann juristische Auslegungssache sein. mfgo

.http://spiegelkritik.de/2007/12/22/finnische-hakenkreuze/comment-page-1/

https://de.wikipedia.org/wiki/Swastika

Das Hintergrundbild auf dem Händi gehört zu Deiner Privatsphäre. In dieser kannst Du Dich mit Nazisymbolen umgeben so viel Du willst.

Nur musst Du auch bedenken, dass die meisten Menschen, die das sehen, Dich dann für einen Vollpfosten halten.

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - StGB
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

Das ist für mich eine Interpretationssache.

Ne ist keine Interpretationssache, das Gestez ist völlig eindeutig, es liegt nicht vor.

Du hast die Worte vorrätig hält fett gedruckt, die sind jedoch egal hierbei.

Wichtig wäre gewesen, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art....

Denn genau das liegt nicht vor bzw man wird ihm das nicht beweisen können.

Sein Handy ist sein Wohnzimmer und jeder darf sich einen Reichsadler nebst Reichskriegsflagge nebst Hakenkreuz incl. SS-Ruhnen überlebensgroß in sein Wohnzimmer hängen, soviel er will.

Nur weil jemand von außen das durchs Fenster sieht (oder von der Seite auf dem Handydisplay) ist das noch lange nichts.

@feinerle

Das ist fast richtig, es darf von außen nicht sichtbar sein. Ist es Sichtbar ist es schon Verbreitung (es können andere Leute sehen) , dann ist es strafbar. Mit den Beweis hast du recht, beweise es , dass es andere sehen können. Mit dem Bild auf dem Handy ist es schwierig, mit den Gehänge an der Wand geht das einfacher. Fotos und ähnlichen.

Verboten ist es nicht, da es sein Handy ist. So kann er auch seinen Schniedel oder sonst irgendwas dort abbilden.

Du kannst im Übrigen auch ein Hakenkreuz in deiner Wohnung anbringen, wer sollte das verbieten?

Nein, das bezweifle ich, der Paragraph 86 StGB wurde dir bereits genannt. Herbei ist aber eine Veröffentlichung erforderlich und genau da dürfte es scheitern, denn ein Vorsatz bezüglich des Zugänglichmachen gegenüber Dritten dürfte nicht nachweisbar sein.