Darf ich einen Täter fotografieren?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell darfst Du zwar niemanden ohne sein Einverständnis fotografieren ("Recht am eigenen Bild" - geregelt in §22 KunstUrhG) aber es gibt eine Reihe Ausnahmen. Dazu zählen beispielweise Personen des öffentlichen Lebens (Promis, Politiker), bei öffentlichen Demonstrationen und Umzügen, wenn Personen nur Beiwerk auf einem Bild sind und - und das ist jetzt für Dich entscheidend: "zum Zwecke der Rechtspflege". Das heisst, Fotos die von einem Straftäter gemacht werden, um ihn beispielsweise anzuzeigen sind ausdrücklich erlaubt (genauso wie das Blitzerfoto der Polizei). Du hast also nichts Unerlaubtes getan.

Reiche das Bild bitte als Anlage zu Deiner Anzeige bei der Polizei ein - das wird sehr hilfreich sein, den Täter zu fassen.

Weitere Infos zur Rechtslage: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Du darfst dich der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen. Das Foto ist grenzwertig, vor allem,. da du es erst 1 Tag später gemacht hast.

Eventuell wird nur indirekt als Beweis zugelassen. Die Polizei wird sich das aber bestimmt angucken. Du hast dir da Bild ja als "Gedächtnishilfe" gemacht. Fotografieren: Nicht verboten. Nutzung: eventuell...

Du kannst der Polizei Deinen Verdacht mitteilen. Die werden dann vermutlich ermitteln.

Ob dem vermeintlichen Täter dann was bewiesen werden kann, ist nicht sicher. Aber ich würde der Polizei das Bild bringen, wenn Du sicher bist, dass es dieselbe Person war.

Ja, Du darfst damit zur Polizei gehen. Ich habe einmal einen Fahrraddiebstahl fotografiert. Leider hat der Bestohlene keine Anzeige erstattet. Somit war mein Foto wertlos, und ich wurde als Zeugin nicht benötigt.

Aber vielleicht hat ja das beklaute Mädchen eine Anzeige erstattet.

Ja darft du, aber nur weil das ein Täter ist sonst nicht.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege