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https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Ich bin kein Jurist, würde aber mal ganz klar davon ausgehen, dass du hier falsche Tatsachen (Personen hören sich deine Musik an) vorspielst und damit eben den Irrtum erregst, dass du die Plays erhalten hast.

Davon abgesehen kann ich mir gut vorstellen, dass laut AGB eine Auszahlung in so einem Fall verweigert werden kann.