Frage zur Einbürgerung :-)

3 Antworten

Das sagt die Bundesregierung ..Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG,

.Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.

Beziehen Sie staatliche Leistungen während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums, haben Sie den Bezug dieser Leistungen regelmäßig nicht zu vertreten.** Im Übrigen ist es für Ihren Einbürgerungsanspruch nur schädlich, **wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe tatsächlich beziehen bzw. der Bezug dieser Leistungen konkret droht****. Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht Ihrer Anspruchseinbürgerung nicht entgegen.

ab 2000 hier Geborene müssen sich bis zum 21zigsten Geburtstag entschieden haben..

für die meisten davor hier Geborenen kommen die normalen Einbürgerungsbedinnungen zum tragen..

Hallo,

ich weiß, die Frage ist recht lange her, aber mich würde interessieren, ob es geklappt hat?
Habe die gleiche Situation, nur, dass ich jetzt nicht mehr in einer eigenen Wohnung lebe, sondern bei meiner Familie (schreibe die Bachelorarbeit im 7. Semester). Habe aber so gesehen, kein Einkommen mehr (Bafög weggefallen und Nebenjob in meiner Studienstadt aufgegeben), außer Kindergeld und Waisenrente.
Und habe nun Angst, dass es deswegen nicht klappt.

Vielen Dank!

U25 und Student musste gar nicht arbeiten um eingebürgert zu werden. Natürlich wenn du alle anderen Kriterien erfüllst.