ist es illegal jemanden sehr viele Pizzen zu bestellen?

15 Antworten

Na hoffentlich kommt es raus wer es war... Der der die Pizzen geliefert bekommt hat keinen Schaden... aber der arme Pizzabäcker hat den dicken Schaden. Wenn die Mafia mit drin hängt in dem Laden könnte es ungemütlich werden... die andere tolle Sache auf lager Leute zu bestrafen.

Betrug nach § 263 StGB würde neben dem objektiven Tatbestand auch eine Bereicherungsabsicht im subjektiven Tatbestand voraussetzen. Man muss also mit der höchsten Vorsatzform, der Absicht (dolus directus 1. Grades) handeln, damit in diesem Fall die dritte Person bereichert wird. Vorliegend wird die Pizza jedoch nur bestellt, um den Dritten damit einen finanziellen Schaden zuzufügen, zum Beispiel durch Annahme der Pizza, oder um diesen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Es mangelt somit an einer Drittbereicherungsabsicht. Das kann durchaus auch anders vertreten werden, es handelt sich um den sogenannten Nachbar-Fall (NStZ 2008, 219).

Zumindest aber ist das Verhalten zivilrechtlich relevant, also beispielsweise mit Schadensersatz.

Aufgrund des geringen Wertes der Pizza und der Einmaligkeit der Handlung dürfte aus Verhältnismäßigkeitsgründen eine straftrechtliche Verurteilung nicht in Betracht kommen. Theoretsich gilt aber: Wer Warenlieferungen und Dienstleistungen unter falschem Namen bestellt, um damit einen anderen zu belästigen, täuscht das beauftragte Unternehmen über die fehlende Bereitschaft zur Gegenleistung = Betrug §263 StGB (BVerfG vom 27.09.2006, 2 BvR 1603/06)

Wenn dieses Verhalten "beharrlich" vorgenommen wird und zu einer "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" führt ist sogar §238 Abs. 1 Nr. 3 StGB tangiert!!

Dazu könnte vielleicht noch der Identitätsdiebstahl/Identitätsmissbrauch kommen.

Unsinn, für Betrug mangelt es an einer Bereicherungsabsicht, wer auf fremden Namen bestellt um dieser Person zu schaden hat keine Drittbereicherungsabsicht.

"Nur so aus Interesse, ist das strafbar, wenn ich für eine Person ganz viele Pizzen bestelle ohne dass die Person davon weiß, bzw. gar keine Pizza will?" Solange du die bezahlst und dich nicht für denjenigen ausgibst, für den du die Pizzas bestellst, ist es das nicht. Solltest du dich bei der Bestellung als jemand anders ausgeben und nicht vorhaben dafür zu bezahlen ist es selbstverständlich illegal.

Der Fall klingt eher danach, dass man für jemand anders Pizza bestellt, also auf dessen Adresse ohne seinen Willen. Und das erfüllt keinen Straftatbestand.

@Haglaz

Doch, tut es.

Nunja, den Vertrag hast DU gemacht also musst du zahlen. Solltest du den Namen dessen, der die Pizzen bekommen soll angegeben haben machst du dich strafbar. Lass es lieber ;-)

Solltest du den Namen dessen, der die Pizzen bekommen soll angegeben haben machst du dich strafbar.

Nicht wirklich.