Was ist der Unterschied zwischen illegal und strafbar?

8 Antworten

  1. Illegal: Ein bestimmtes Verhalten ist objektiv rechtswidrig, d.h. das Verhalten verstößt gegen ein Verbot. Der Status "illegal" sagt nichts darüber aus, welche Folgen das Verhalten hat.
  2. Strafbar: Bezeichnet die Rechtsfolge des Verhaltens - das Verhalten kann eine Bestrafung nach sich ziehen.

Beispiel: Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist objektiv verboten, § 903 BGB.

Strafbar ist sie jedoch nur, wenn sie vorsätzlich erfolgt.

Beispiel: Besitzentziehung

Besitzentziehung ist objektiv verboten, § 858 BGB.

Strafbar ist sie jedoch nur, wenn sie mit dem Ziel erfolgt, sich die Sache zuzueignen, §§ 242, 246 StGB. Alles andere ist eine straflose Gebrauchsanmaßung (vorbehaltlich § 248b StGB).

pfischer8502  26.01.2020, 06:46

interessant

Illegal heißt einfach nur das es gegen ein Gesetz verstößt. Strafbar heißt das du wenn du diese Tat begehst dafür verurteilt werden kannst und eine Strafe erhalten kannst. So ist z.B. in Deutschland das Abtreiben von Kindern illegal, aber nicht strafbar. Das sind allerdings Ausnahmen. Meistens sind illegale Taten auch mit gesetzlichen Strafen belegt

VirageXO  25.01.2020, 23:53
So ist z.B. in Deutschland das Abtreiben von Kindern illegal, aber nicht strafbar. 

Keine Ahnung, wieso mein Kommentar von eben gelöscht wurde. Deswegen nochmal: Wie bitte soll es technisch, biologisch und/oder rechtlich möglich sein, ein Kind abzutreiben..?

Ein Kind ist es nicht, solange es noch im Mutterleib ist. Sondern ein Fötus. Ist es aus dem Mutterleib raus, kann man es auch nicht mehr abtreiben.

Davon ab: Unzulängliche Beschreibung der rechtlichen Situation zum Schwangerschaftsabbruch.

Illegales Handeln ist rechtswidriges Handeln und alssolches verboten. Aber nicht jedes rechtswidrige Handeln ist auch strafbewehrt.

Wenn ich dir eine mit dem Baseballschläger überbrate, ist das rechtswidrig. Strafbar ist das aber nur, wenn ich das vorsätzlich tue. Wenn ich das aus Versehen tue, eben nicht. :-)

VirageXO  25.01.2020, 23:32
Wenn ich dir eine mit dem Baseballschläger überbrate, ist das rechtswidrig. Strafbar ist das aber nur, wenn ich das vorsätzlich tue. Wenn ich das aus Versehen tue, eben nicht. :-)

Öhm...

Eckengucker  25.01.2020, 23:33

Der erste Absatz ist nachvollziehbar, aber der zweite ist ein schlecht gewähltes Beispiel hinsichtlich dem Thema fahrlässige KV.

atzef  26.01.2020, 00:47
@Eckengucker

Warum? Die muss ja noch nicht einmal fahrlässig sein...

NackterGerd  26.01.2020, 08:34

Wenn ich jemand aus versehen verletze ist es auch NICHT illegal.

Und wenn ich es mit Absicht mache dann IST es illegal

atzef  26.01.2020, 08:56
@NackterGerd

Falsch. Es ist immer rechtswidrig, jemanden zu verletzen! Selbst das Haareschneiden des Friseurs ist immer eine Körperverletzung! Sie wird nur deshalb von Strafverfolgung freigestellt, weil der Betroffene in sie eingewilligt hat.

Auch eine KV "aus Versehen" ist nicht "legal" und damit erlaubt!

NackterGerd  26.01.2020, 09:17
@atzef

Wie soll Haare schneiden beim Frisör illegal sein - er verstößt ja gegen kein Gesetz

Nach Deiner Definition ist Es also auch illegal wenn ich hinfalle und mich verletze

VirageXO  26.01.2020, 10:11
@atzef
Es ist immer rechtswidrig, jemanden zu verletzen! Selbst das Haareschneiden des Friseurs ist immer eine Körperverletzung! Sie wird nur deshalb von Strafverfolgung freigestellt, weil der Betroffene in sie eingewilligt hat.

Durch die Einwilligung entfällt aber die objektive Rechtswidrigkeit, womit es an dem Verbotensein der konkreten Handlung fehlt.

VirageXO  26.01.2020, 10:15
@NackterGerd
Wenn ich jemand aus versehen verletze ist es auch NICHT illegal.

Doch, natürlich.

Und wenn ich es mit Absicht mache dann IST es illegal

Dafür brauche ich nicht einmal Absicht.

atzef  26.01.2020, 10:44
@VirageXO

Richtig! Durch die EINWILLIGUNG! :-)

VirageXO  26.01.2020, 10:57
@atzef

Hätte man aber schöööner differenzieren können:

Es ist immer rechtswidrig, jemanden zu verletzen! 

Das ist so nicht ganz korrekt, denn schon die Rechtswidrigkeit entfällt durch die Einwilligung.

 Selbst das Haareschneiden des Friseurs ist immer eine Körperverletzung! 

Tatbestandlich ja.

 Sie wird nur deshalb von Strafverfolgung freigestellt, weil der Betroffene in sie eingewilligt hat.

Sie wird ja nicht von der Strafverfolgung freigestellt, sie ist schon nicht rechtswidrig und damit nicht illegal.

Von der Strafverfolgung freigestellt ist bspw. die Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen nach § 258 VI StGB.

atzef  26.01.2020, 11:10
@VirageXO

Mag sein. :-) Ich bin letztlich kein Jurist. Grundsätzlich ist jede KV von Strafverfolgung bedroht. Es sei denn, es greifen Tatbestände, die die Strafbarkeit aufheben. Das ist die Rechtssystematik. Jeder Haarschnitt des Friseurs ist strafbar. Nur die Einwilligung in diesen Schnitt durch den betroffenen hemmt die strafrechtliche Verfolgbarkeit.

VirageXO  26.01.2020, 11:11
@atzef

Wollte's deswegen klarstellen, weil deine Botschaft noch nicht wirklich bei ihm angekommen war.. ;)

Illegal ist einfach nur ein anderes Wort (Synonym) für gesetzwidrig, ungesetzlich, ohne behördliche Genehmigung.

Aber nicht jede illegale Handlung ist von Strafe bedroht. Sachbeschädigung z.B. ist nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird.

Nicht jede illegale Handlung erfüllt auch den Tatbestand einer Straftat. Manche Taten sind zwar nicht legal, sind aber nur eine Ordnungswidrigkeit.