Ist es bei Schulden strafbar, Geld erst komplett zu "verschwenden" und dann insolvenz zu machen?

6 Antworten

Dass wäre auf jeden Fall strafbar. Der Insolvenzverwalter verlangt rückwirkend die Kontoauszüge von einem Jahr. Er schaut sich diese an und stellt dann bei Unklarheiten Fragen. Rückwirkend holt er sich das Geld von den Gläubigern in einem Zeitraum von 3 Monaten zurück. Wenn eine Verschwendung offensichtlich ist, dann wird Vorsatz angelegt und derjenige hat ein Problem.


Insolvenzstraftaten und Insolvenz: 1. Bankrottdelikte

Strafbar ist, wer
beiseiteschafft, verheimlicht,

zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Verlust- und Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit
Wertpapieren oder Waren betreibt, welche den Anforderungen einer
ordnungsgemäßen Wirtschaft (einer vernünftigen, risikofreien
Wirtschaftsführung) widersprechen

übermäßige Beträge durch unrentable Ausgaben, Spiele oder Wetten verbraucht

eindeutig unrentable Waren- und Wertpapiergeschäfte, unter Kreditaufnahme vornimmt

die Vermögensmasse dadurch zu schmälern versucht, dass er Rechte Dritter vortäuscht oder anerkennt


. Auch fahrlässiges Verhalten kann in der Konsequenz bis zu 2 Jahre Haft oder eine Geldstrafe bedeuten. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren auferlegt werden (§ 283a StGB).


Quelle : https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/insolvenz-und-insolvenzstraftaten-diese-8-straftaten-betreffen-schuldner-waehrend-des-insolvenzverfarens-meisten/



densch92 
Fragesteller
 21.05.2018, 02:57

Gilt das auch für die Zeit vor dem offiziellen Insolvenzverfahrensbeginn?
oder nur innerhalb der Insolvenzzeit?

verreisterNutzer  21.05.2018, 02:58
@densch92

Selbstverständlich auch davor.

Schwarzlicht42  21.05.2018, 13:04

Jaja bei Geld ist das Deutsche Recht hart. Da ist es sogar mit Kinderschändern nachsichtiger...

AuroraAlpha  21.05.2018, 18:44
@Schwarzlicht42

Uiuiui. Du hast ja bestimmt auch Belege für deine Aussage, oder?

AuroraAlpha  22.05.2018, 13:30
@Schwarzlicht42
Kindesmissbrauch hat einen Strafrahmen von 6 Monate bis 10 Jahre

Bankrott hat im Grundtatbestand gar keine eigens bestimmte Untergrenze für den Strafrahmen: "bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe". Damit ist deine Aussage unzutreffend.

Schwarzlicht42  22.05.2018, 13:31
@AuroraAlpha

Ja und wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, was ja bei Bankrott nicht so außergewöhnlich ist, lassen sich schon Fälle Konstruieren, in denen ein Bankrott härter bestraft wird als. ;-)

AuroraAlpha  22.05.2018, 17:58
@Schwarzlicht42

Es lassen sich aufgrund des abstrakten Charakters unserer Gesetze durchaus viele Fälle konstruieren. Ändert trotzdem nix daran, dass der Gesetzgeber sexuellen Missbrauch von Kindern als verwerflicher erachtet als Bankrott.

EXInkassoMA  21.05.2018, 16:49

@biggie : Zu Deinem Link : Das betrifft allerdings überwiegend Vergehen wenn der Schuldner bereits in der Inso ist.

Das wäre im Grunde strafbar nach § 283 StGB (Bankrott).

Ein Problem dürfte sein ihm nachzuweisen, daß er überhaupt über Kapital verfügte, wenn es dafür keinen Anhaltspunkt gibt.

Im Normalfall wird es ja rechtzeitig immer die Vermögensauskunft geben.
Dort muss der Schuldner wahrheitsgemäß das Vermögen angeben was er hat.
Wenn er hier Vermögen angibt werden die Gläubiger versuchen an das Vermögen heranzukommen.
Wenn er das Vermögen verschweigt ist das eine strafbare Handlung in der Vermögensauskunft (Offenbarungseid)

Oder du bezahlst einfach deine Schulden?