Kann mein Lohn als Azubi gepfändet werden?
Hey, Leute. Ich hab Schulden und auch schon ein P Konto. Jetzt habe ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen, dass sie wohl ein Anrecht auf das Geld haben und da war schon meine Bank und jetzt auch die Adresse meines Arbeitgebers aufgelistet. Ich habe ja diesen Freibetrag von rund 1000 Euro. Damit mein Konto nicht gepfändet wird, habe ich ja das P-Konto eingerichtet. Kann der Gerichtsvollzieher das Geld direkt von meinem Arbeitgeber pfänden? Dagegen muss ich doch auch was tun können, oder? Weil ich habe ja den Mindestbehalt. Kriege auch nur rund 500 Euro da ich Azubi bin. Habe keine weiteren Einkünfte.
5 Antworten
Hier in Ö kann sehr wohl Lohnpfändung beantragt werden. Ob gepfändet wird und bis zu welchem Betrag entscheidet das Gericht.
Wieso kannst du überhaupt so viele Schulden machen mit so einem Einkommen? Das geht doch normalerweise gar nicht.
Es gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen. Dennoch hat Dein Arbeitgeber diesen Beschluss auch erhalten. Solltest du durch pfändbare Sonderzahlungen den Freibetrag überschreiten, muss er direkt abführen.
Nein, gepfändet werden kann bei dir de facto nichts, wenn du unter 1000€ im Monat Geldeingang zu verzeichnen hast.
Alles was über den Freibetrag hinaus geht, kann gepfändet werden. http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/Pfaendungsschutzkonto.html;jsessionid=07680BF5D0617FDF2541492819EBB559.1_cid324
Soweit ich weiss ist ein P-Konto nicht pfändbar, gerade deswegen ist es da!
Die ursprüngliche Frage ist: Kann der Gläubiger mein Geld beim Arbeitgeber pfänden bevor es auf meinem Konto landet?
sicher? soweit ich weiß nicht, sonst bräuchte man ja kein P-Konto!
Ja, sicher. Es wäre auch reichlich sinnbefreit, wenn man sich als Schuldner einfach so um eine Pfändung drücken konnte - halb Deutschland würde sofort Schulden aufnehmen und nicht mehr zurück zahlen Das P-Konto stellt nur sicher, dass der monatliche Freibetrag nicht angerührt wird.
Natürlich ist ein P-Konto pfändbar.