Ist eine Lastschriftrückgabe strafbar?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum möchtest Du denn das Geld wieder zurück buchen lassen? Du hast doch die Leistung erhalten oder etwa nicht? Gehst Du auch in das Geschäft in welchem Du gestern Deine Lebensmittel gekauft hast und nimmst Dir dort das Geld aus der Kasse!

Zieh Deine Insolvenz durch, mach nicht noch mehr Schulden und anhand Deiner Frage ist sehr leicht eine strafbare Handlung zu erkennen...

Erst zocken und wenn das in die Hose geht dann wieder die Lastschrift zurückbuchen wollen.

Ohne Worte

Und das Du zahlreiche Möglichkeiten suchst das kann man ja anhand Deiner anderen Fragen erkennen

http://www.gutefrage.net/frage/wie-eroeffne-ich-ein-konto-in-der-schweiz

Betrug setzt voraus, dass du von vornherein beabsichtigt hast, die Leistung nicht zu bezahlen. Der Beschreibung nach nehme ich aber an, dass du schon einige Male bezahlt hast. Damit scheidet eine solche Absicht aus oder dürfte jedenfalls nur extrem schwer nachzuweisen sein.

Auch andere Straftatbestände wie Erschleichen von Leistungen sehe ich hier nicht als erfüllt an.

Natürlich verursacht die Lastschriftübergabe aber wieder hohe Gebühren und Verwaltungsaufwand, der ggf. zu deinen offenen Forderungen addiert wird.

Mit PI hast du überhaupt keinen Zugriff und Verfügungsgewalt mehr über dein Konto, sondern der Insolvenzverwalter.

Daher darfst du keiner Lastschrift widersprechen oder sie zurückbuchen sondern hast den Gläubiger mit seiner Forderung an den IV zu verweisen :-)

G imager761

stimme dir zu, allerdings ist hier offenbar das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet, denn TE schreibt; "Ich habe Privatinsolvenz beantragt".

du hast doch rechtmäßig eine kostenpflichtige Dienstleistung bezogen und als Gegenleistung den Zahlbetrag mittels Lastschriftverfahren reguliert.

Durch Rückgabe wirst du dir möglicherweise eine Anzeige wegen Warenbetruges einfangen. Im Regelfall wird so etwas mit einer Geldstrafe geahndet. Diese Kosten werden dich begleiten und fließen keinesfalls ins Insolvenzverfahren ein .Wenn du die auferlegte Strafe nicht zahlen kannst, dann wanderst du halt hinter Gittern.

Das würde voraussetzen, dass ihm nachgewiesen wird, dass er von vornherein beabsichtigt hätte, die Leistung zu beziehen, ohne zu bezahlen. Das widerspricht aber allen Indizien (Lastschrift erteilt und vermutlich auch bisher bezahlt) und lässt sich erst recht nicht nachweisen.

Eine strafrechtliche Konsequenz kann ich diesbezüglich nicht erkennen.

Warenbetrug ist es sowieso nicht, er hat keine Ware versprochen. Allenfalls http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Meistens wird eine hohe Rückbuchungsgebühr verlangt,

und natürlich die Zahlung innerhalb einer Frist

kann aber auch eine Anzeige wegen Betruges geben