Kann man vom Gerichtsvollzieher gefunden werden, wenn man vor Jahren an eine andere Adresse mit falschem Geburtsdatum Dinge bestellte und nicht zahlte?

9 Antworten

Vollstreckungsbescheide setzen einen vollstreckbaren Titel voraus und sind 30 Jahre vollstreckbar. Das dauert also noch eine Weile.

Die Straftat des Betruges verjährt früher.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Gläubiger Anzeige erstatten und die Kripo fahndet. Für die sollte es kein allzu großes Problem sein, die Identität herauszufinden.

das bekommen sie aber raus über eine Meldeamtanfrage. Zudem können sie auch die Polizei involvieren wg. betrug, die Ermittelt dann auch noch.

Die neue Adresse bekommt man im Einwohnermeldeamt. Ich glaube, das kostet 10.-€ Gebühr. Man muss nur ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Und wenn jetzt schon vollstreckt wird, hat sie ja auch schon den Mahnbescheid zugestellt bekommen.

Es ist die Frage, ob es gelingt, sie ausfindig zu machen. Unmöglich ist das nicht, denn sie muss sich ja an- und abmelden, und auch wenn es (noch) kein zentrales Personenregister gibt (obwohl die Überwachung immer weiter ausgebaut wird), können Ermittler schon bei Meldeämtern nachfragen oder z.B. über die Führerscheinstelle in Flensburg gehen.

Ich denke, Strafermittler haben da wesentlich mehr Erfahrung als wir, aber ich sehe eine erhebliche Chance, dass man sie packen wird. Vor allem, wenn ihr Name nicht falsch gewesen ist (und das lese ich aus Deinen Worten heraus).

FehIer 
Fragesteller
 21.12.2020, 15:34
Ich denke, Strafermittler haben da wesentlich mehr Erfahrung als wir, aber ich sehe eine erhebliche Chance, dass man sie packen wird.

In diesem Fall wäre es wohl der Vorwurf eines Betruges. Es wäre also sowieso schon verjährt. Betrug verjährt nach 3 Jahren.

highlandor  21.12.2020, 15:37
@FehIer

Hast recht. Von daher dürfte sich die strafrechtliche Seite des Ganzen erledigt haben. Bleibt nur die zivilrechtliche, und die verjährt nicht. Man kann also weiterhin das Geld von ihr fordern und ggf. pfänden.

Spannend wäre die Frage, ob sie sich mit einer Privatinso retten kann (soweit man das als "Rettung" ansehen kann). Strafzahlungen und behördliche Gebühren sind ja nicht privatinsofähig, aber um solche handelt es sich hier nicht. Die Frage wäre, ob diese Forderungen, da Bestandteil einer (wenngleich verjährten) Straftat, auch nicht mehr privatinsofähig sind.

Ich würde vermuten, dass dem nicht so ist und Privatinso funktionieren wird. Sicher bin ich mir da aber nicht.

frodobeutlin100  21.12.2020, 15:41
@FehIer

Betrug verjährt nach 5 Jahren und Verjährung kann auch unterbrochen werden ... der Betrug kann also noch geahndet (bestraft) werden

Es ist nicht die Aufgabe vom Gerichtsvollziehern, Schuldner zu finden. Das obliegt den Gläubigern und ggf. den Strafverfolgungsbehörden, die ihren Job schon machen :)