Ist eine Vereinbarung zu einem Kauf/Verkauf per Whats App bindend?
Hallo.
Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen 2 Hundewelpen zum Verkauf angeboten. Es meldete sich eine Interessentin per WhatsApp bei mir. Im Laufe des Gespräches klärten wir sämtliche Formalitäten (Preis, Abholung ect.). Alles war in "Sack & Tüten". Ich habe 4 weitere Interessenten abgelehnt!
Noch am nächsten Morgen hiess es, die Hunde würden 17: 00 Uhr am selben Tag abgeholt werden.
Doch plötzlich - am Mittag - schrieb die Dame mir plötzlich, ihr Mann hätte sich für andere Hunde entschieden und sie will meine nicht mehr.
Wie sieht das jetzt aus? Haben wir nicht schon eine Kaufvereinbarung getroffen? Kann ich auf den Kauf bestehen? Oder steht mir zumindest eine angemessene Entschädigung zu? (Die Unterhaltung habe ich vorsorglich gespeichert)
Weiss jemand Rat?
LG die Bia
5 Antworten
Ja, natürlich ist auch ein über WhatsApp geschlossener Kaufvertrag wirksam. Ob hier aber wirklich ein Kaufvertrag zustande kam, müsste man anhand des konkreten Gesprächsverlaufs analysieren. Notwendig ist dabei ein Angebot und eine Annahme. In deinem Fall ist aber höchstwahrscheinlich ein Kaufvertrag geschlossen worden.
Nur was willst du tun, wenn die Käuferin nicht darauf eingeht? Klar, du könntest theoretisch klagen, aber das wird sich hier wohl kaum lohnen.
@WieDieMutter - verschenken kommt überhaupt nicht in Frage! Warum?
Ganz einfach - weil die Hunde jeden Cent wert sind! Außerdem überlegt sich so ein potentieller Käufer zweimal, ob er sich einen Hund anschaffen und ihn lieben und für ihn sorgen möchte. Wer sich einen Hund für `nen PfennigFuffzig anschafft, ist auch schneller dazu bereit, den Hund wieder "los zu werden" wenn es mal etwas "Ungemütlicher" wird. Ja... solche Leute gibt es - leider!
@maewmaew - danke für Deine Antwort. So sehe ich das eigentlich auch! Stellt sich mir nun jedoch die Frage, soll ich auf den Kaufvertrag bestehen? Aber das könnte unter dem Strich den Hunden nicht zu Gute kommen. Oder soll ich eine Entschädigung einfordern, bloß in welcher Höhe?
LG die Bia
Hallo Leute.
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Nun - ich habe NICHT vor auf den Kaufvertrag zu bestehen. Ich will die Hunde niemanden geben, der sie nicht will. Dennoch denke ich daran, eine Entschädigung - für anderweitig abgelehnte Interessenten und evtl. dadurch nicht zustande gekommene KV - einzufordern. Aber in welcher Höhe? 10% vom vereinbarten Kaufpreis?
LG - die Bia
Natürlich ist auch das ein bindender Vertrag, aber warum willst du denn unbedingt das jemand den Hund nimmt der ihn am Ende garnicht will. Wird nicht sehr zum Vorteil des Hundes sein.
ich denke schon das eine whatsapp unterhaltung bindend ist, ist ja etwas schriftliches genau so wie eine email.