Bin ich im Recht diesen ebay Käufer per Klage zur Zahlung/Kauf zu bepflichten?

6 Antworten

Die Frage, ob du im Recht bist, kann man mit „Ja“ beantworten. Es gibt einen Kaufvertrag, der nach dem, wie das von Dir geschildert wurde, gültig ist. Nun will der Käufer nicht mehr, wahrscheinlich, weil ihm das Teil zu teuer ist. (Die weite Entfernung halte ich bei einer Ware mit über 5000 Euro für eine Ausrede.) Aber das ist sein Problem. Denn der Käufer kann grundsätzlich eine Erklärung gemäß § 119 BGB anfechten, weil er sich geirrt hat zum Beispiel. Aber bei der weiten Entfernung ist der Irrtum eher nicht gegeben. Das hat er vorher gewusst.

Wenn er das nicht macht, kannst Du ihn natürlich nicht verpflichten, das Teil zu kaufen. Aber Du hast einen Ersatzanspruch (§ 122 Abs.1 BGB). Das heißt, er hat zum Beispiel die Differenz zu zahlen, die Du bei einem anderen Käufer weniger erhältst. Dazu zusätzliche Aufwendungen.

Ich würde ihn jetzt noch einmal in Verzug setzen. Per Einwurfeinschreiben, 10 Tage sollten genügen.

Nicht vergessen: Da der Streitwert über € 5.000 liegt, ist für die Zahlungsklage vor dem Amtsgericht eine anwaltliche Vertretung erforderlich.

Du erwartest Antworten und im besten Fall welche, die dich in deinem Klagevorhaben bestärken - zu Recht?

Ganz offensichtlich hast du andererseits Probleme damit Tacheles zu reden.

Stattdessen Geheimniskrämerei und überflüssige Wiederholungen.

Du schreibst:

  1. Diesen Preis machte ich mit einem Interessenten per Schreibverkehr auf Ebay-Kleinanzeigen dingfest.
  2. In meinen Augen ist mit dem Schreibverkehr ........
  3. der gesamte Schreibverkehr ist vorhanden

Es geht um den Inhalt, nicht darum wie oft du deinen Schreibverkehr erwähnst!

Du schreibst:

Ich habe über eBay-Kleinanzeigen ein Gerät verkauft im Wert von 5100 Euro.

Was spricht dagegen einfach mal zu erzählen, was für Geräte du in dieser Preislage über eBay Kleinanzeigen zu Kauf anbietest. Und wie es kommt, dass du den Wert exakt auf 5.100,- EUR bestimmen kannst?

Mein Tipp: Statt mit viel Schreibverkehr, zu beschäftigen, solltest mehr lesen. Zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch.

§ 433 BGB beschreibt die vertragstypischen Pflichten für Käufer & Verkäufer deutlich und leicht nachvollziehbar.

Du schreibst:

zumal ich ihn öfters gefragt habe ob das alles klappt mit dem Kauf, was er immer ja beantwortete.

Also ich bin selbst schon lange bei eBay Kleinanzeigen. Hin und wieder verkaufe, kaufe oder verschenke ich etwas. Mal mehr - mal weniger.

Ich kann ich aber sagen, wenn mich jemand ständig nerven würde, ob es auch klappt, wäre diese Kommunikation sehr schnell beendet.

Und natürlich muss man sich und dir die Frage stellen, aus welchem Grund du immer wieder nachgefragt hast.

Du musst dir auch mal überlegen, was "immer wieder" überhaupt bedeutet.

Nicht 2 oder 3 mal. Nicht ein paar mal oder öfter. Auch nicht regelmäßig - sondern immer - ständig - permanent........

Hier noch ein Lese-Tipp: SYNONYME FÜR DINGFEST MACHEN

Diese Formulierung hat mit dem Sinn von Verträgen nicht viel zu tun.

Und aus welchem Grund versteifst du dich jetzt so auf diesen Typen? Dinge, die ihren Preis wert sind, lassen sich auch anderweitig verkaufen.

Bei dir hat man echt den Eindruck, als hättest du länger keinen Erfolg mit dem Verkauf. Jetzt endlich gab es die Gelegenheit und ist futsch. Hast du Angst, dass du nun wieder sehr lange auf den nächsten Interessenten warten musst?

Gut zu wissen: Unter Umständen hast du sogar Glück gehabt, dass der Deal nicht zustande gekommen ist.

Der Grund: Da du ja die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag nicht kennst, kann ich mir kaum vorstellen, dass dein Schriftverkehr einen wirksamen Ausschluss der Sachmängelhaftung enthält.

Ohne diesen wirksamen Ausschluss beträgt die Sachmängelhaftung 2 Jahre - auch für dich. Bei 5.000,- EURO - Kisten, kann das im Fall der Fälle bitter werden.

Tipp: § 437 befasst sich mit den Rechten des Käufers bei Mängeln.

Solltest du ebenfalls lesen - auch für später.

Und nun - was passiert jetzt? Ich denke gar nichts!

Und soll ich dir sagen warum? Du bist weder entschlossen, sonst hättest du dem Käufer das Teil persönlich vorbeigebracht. Für 5.000,- EUR hätte ich das getan.

Dir ist die Sache nicht mal 50,- EUR wert, die ein Erstgespräch beim Anwalt in etwa kosten würde.

Und letztendlich bist du nicht mal von dir selbst überzeugt, sonst würdest du Klartext reden, anstatt Spielchen zu spielen.

Gut zu wissen: Anzeigen kann jeder jeden. Das ist nicht die Frage. Entscheidend sich die Erfolgsaussichten. In der Regel entstehen in solchen Dingen oft nur Kosten, die es vorher nicht gab.

Hat der Typ dich betrogen? Sicherlich nicht. Damit ist das Strafgesetz raus.

Bleibt die zivilrechtliche Klage. Ist die ein Schaden enstanden, den ein anderer zu verantworten hat. Vielleicht. Das weiß ich nicht. Allerdings müsstest du diesen Schaden schon nachweisen können.

Und das Beste kommt wie immer zum Schluss!

Wenn du dich auf irgendwelchen Kaufverträgen ausruhen willst, sei dir gesagt, dass ein Kaufvertrag nicht wirkungslos wird - dadurch, dass der Käufer nicht zahlen kann.

Das heißt, du bist an den Vertrag und dessen Erfüllung gebunden. Jedenfalls bis du wirksam, in Sinne der Rechtsprechung vom Vertrag zurückgetreten bist.

Nochmal. Du solltest dich unbedingt mit dem Thema Kaufvertrag beschäftigen. Das Internet ist voll mit Beispielen, da geht es um 5-stellige Summen, die als Schadenersatz gezahlt werden musste.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ihr habt einen Kaufvertrag, an den sich beide Seiten jetzt zu halten haben.
Du könntest nach einer Fristsetzung einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen.

Allerdings:
Hast du die Adresse und den Namen des Käufers?
Ansonsten kannst du den Kaufvertrag nicht wirklich durchsetzen, da du ja nicht genau sagen kannst, wer Zahlungspflichtig ist :/

Ja, kannst du. Was das Ganze dann kostet ist dir bewusst?

Mircoooo 
Fragesteller
 18.08.2018, 23:30

Wenn ich weiß dass ich es Gewinne, sind die Kosten ja egal.

ErsterSchnee  18.08.2018, 23:32
@Mircoooo

Das siehst du vollkommen falsch... Aber mach mal.

Mircoooo 
Fragesteller
 18.08.2018, 23:34
@ErsterSchnee

Wieso wie meinst du das denn? Ich bleibe am Ende doch dann nicht auf die Anwaltskosten usw. Sitzen oder doch?

ErsterSchnee  18.08.2018, 23:35
@Mircoooo

Natürlich kann das passieren. Aber wie gesagt - mach ruhig. Es scheint es dir ja wert zu sein. 🤦🏻

Mircoooo 
Fragesteller
 18.08.2018, 23:38
@ErsterSchnee

Deswegen war ja meine Frage ob ich damit durchkomme. Wenn nicht, bleibe ich auf den Kosten sitzen, ist klar.

Ich habe allen Interessenten abgesagt, alle Termine gestrichen und abends fällt ihm dann ein einfach mal abzusagen und frech zu werden. Sowas brauch ich nicht.

ErsterSchnee  18.08.2018, 23:42
@Mircoooo

Nein - die Frage war, ob du eine CHANCE hast... Eine Garantie kann dir niemand geben.

Blöde Situation. Willst du nicht lieber erst mal die anderen Interessenten kontaktieren, bevor du versuchst, diesen Käufer auf seiner Zusage festzunageln?